Hallo,
wie verhält es sich, wenn eine Wohnung erstmalig vermietet wird. Angenommen es war bisher keine Heizung im Haus vorhanden und es würde eine Öl-Zentralheizung eingebaut werden, der Ölverbrauch wäre aber vorher nicht bekannt - müsste man dann „grob schätzen“. Gäbe es bei der Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres (dann lägen die tatsächlichen Verbrauchswerte ja vor) irgendwelche Höchstgrenzen um die die Forderung nicht überschritten werden dürfte?
Also Bsp:
Monatliche Mietnebenkosten (geschätzt und auch so im Mietvertrag einberechnet): 100 Euro
Tatsächliche Nebenkosten dann bei 200 Euro
Danke schon mal für die Mithilfe