Berechnung Höhe Mietnebenkosten bei Erstbehzug

Hallo,

wie verhält es sich, wenn eine Wohnung erstmalig vermietet wird. Angenommen es war bisher keine Heizung im Haus vorhanden und es würde eine Öl-Zentralheizung eingebaut werden, der Ölverbrauch wäre aber vorher nicht bekannt - müsste man dann „grob schätzen“. Gäbe es bei der Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres (dann lägen die tatsächlichen Verbrauchswerte ja vor) irgendwelche Höchstgrenzen um die die Forderung nicht überschritten werden dürfte?

Also Bsp:

Monatliche Mietnebenkosten (geschätzt und auch so im Mietvertrag einberechnet): 100 Euro
Tatsächliche Nebenkosten dann bei 200 Euro

Danke schon mal für die Mithilfe

irgendwelche Höchstgrenzen um die die Forderung nicht

überschritten werden dürfte?

Ja, die tatsächlich angefallenen Kosten.

vnA

Ja DAS ist schon klar … O)

Nein, offensichtlich ist DAS nicht klar.
Es besteht kein Zwang, dass eine NK-Vorauszahlung überhaupt verlangt wird. Es darf lediglich nicht mehr sein, als 1/12 der erwarteten Gesamtkosten bzw. der letzten Abrechnung.
Es steht dem Mieter allerdings frei mehr zu bezahlen.
Ich habe Objekte, bei denen ich keine Vorauszahlung erhalte und nach Abrechnung alles in einer Summe bekomme.

vnA