Es soll ein Übergabevertrag zwischen Vater und Sohn bzgl. eines Hauses gemacht werden.
Der Vater und die Mutter sollen ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragenen bekommen. Weiß jemand, wie man des Jahreswert des Wohnrechtes berechnet?
monatliche Miete mal 12 x Lebenserwartung (bei Männern ca. 85 Jahre (Rest-Lebensalter bis Lebenserwartung) .
Wenn ein Wohnrecht eingetragen wird, dann bedenke bitte, dass Du für alles aufkommen musst, was nach Reparatur aussieht. Ich empfehle Dir, wenn Du Dich zu einem solchen Schritt entscheidest, alles schriftlich festzulegen. Sogar die Nebenkosten/Verbrauchskosten mußt Du, wenn Du das nicht schriftlich vereinbart hast im Voraus bezahlen. Wenn der Wohnrechtsempfänger Dir nach 1 Jahr kein Geld gibt, siehst Du alt aus. Lass Dich gut bei einem Notar beraten. Ein Wohnrecht kann eine sehr undankbare Sache sein.