Berechnung Kapitalertrag bei Aktienfonds

Hallo ihr Finanzgenies,

ich habe einen Fond, dessen Ausschüttung und Ertragssteuer wieder angelegt wird.

Wegen Hartz IV müsste ich nun wissen, ob die Wiederanlage der Ausschüttung und der Ertragssteuer mit den Depotgebühren verrechnet werden.

Habt ihr Quellen, die ich mir ausdrucken lassen kann?

Bzw. wie läuft das steuerlich? Da dürfen doch bestimmt auch die Depotkosten vom Ertrag abgezogen werden?

Gruß und Dank vorab, Jadzia

Moin,

Hallo ihr Finanzgenies,

weiß nicht. Aber wenn ich helfen kann, verzichte ich auf das Genie…

ich habe einen Fond, dessen Ausschüttung und Ertragssteuer
wieder angelegt wird.

Ich gehe mangels anderer Informationen davon aus, daß Du einen „thesaurierenden“ Fonds meinst.

Wegen Hartz IV müsste ich nun wissen, ob die Wiederanlage der
Ausschüttung und der Ertragssteuer mit den Depotgebühren
verrechnet werden.

Bei thesaurierenden Fonds funktioniert das vereinfacht ausgedrückt so:
Zum Thesaurierungszeitpunkt schüttet der Fonds nicht aus, sondern behält den Betrag ein. Gleichzeitig erhält der Anleger jedoch eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen (steuerpflichtigen) Ertrag. Wenn Dein Freistellungsauftrag noch nicht erschöpft ist, erhältst Du die auf die (steuerpflichtige) Thesaurierung anfallenden Steuern cash auf Dein Konto erstattet. Depotgebühren, die innerhalb des Fonds anfallen (dafür, daß Banken die im Fonds enthaltenen Wertpapiere verwahren und verwalten), werden täglich mit den Einnahmen verrechnet. Ausgeschüttet bzw. thesauriert werden dann nur die Nettobeträge.
Anders sieht das aus mit Deinen persönlichen Depotgebühren: Die werden Dir von Deiner Bank direkt dem Konto belastet, unabhängig davon, ob Dein Fonds thesauriert, ausschüttet oder gar nichts macht.

Habt ihr Quellen, die ich mir ausdrucken lassen kann?

Nicht gerade bei der Hand.

Bzw. wie läuft das steuerlich? Da dürfen doch bestimmt auch
die Depotkosten vom Ertrag abgezogen werden?

Steuerlich musst Du den in der Steuerbescheinigung bescheinigten Ertrag versteuern, so wie Du auch Dividenden und Zinsen versteuerst. Absetzen kannst Du dagegen auch Deine Werbungskosten, also z. b. auch Deine Depotgebühren.

Gruß und Dank vorab, Jadzia

Gruß zurück vom Wolf

Auch Moin,

Ich gehe mangels anderer Informationen davon aus, daß Du einen
„thesaurierenden“ Fonds meinst.

ja, sorry, hatte ich nicht erwähnt.

Bei thesaurierenden Fonds funktioniert das vereinfacht
ausgedrückt so:
Zum Thesaurierungszeitpunkt schüttet der Fonds nicht aus,
sondern behält den Betrag ein. Gleichzeitig erhält der Anleger
jedoch eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen
(steuerpflichtigen) Ertrag. Wenn Dein Freistellungsauftrag
noch nicht erschöpft ist, erhältst Du die auf die
(steuerpflichtige) Thesaurierung anfallenden Steuern cash auf
Dein Konto erstattet.

Die werden wohl auch wieder mit angelegt, habe jedenfalls nie etwas bekommen und Freistellungsbetrag ist längst nicht erschöpft.

Depotgebühren, die innerhalb des Fonds
anfallen (dafür, daß Banken die im Fonds enthaltenen
Wertpapiere verwahren und verwalten), werden täglich mit den
Einnahmen verrechnet. Ausgeschüttet bzw. thesauriert werden
dann nur die Nettobeträge.

Bei mir anders, da direkt bei der Fondsgesellschaft.

Anders sieht das aus mit Deinen persönlichen Depotgebühren:
Die werden Dir von Deiner Bank direkt dem Konto belastet,
unabhängig davon, ob Dein Fonds thesauriert, ausschüttet oder
gar nichts macht.

Ja, pro Fonds ein Depot und da sahnen die ganz schön ab. Jährlich 8 € pro Depot, also sprich, pro Fonds.

Habt ihr Quellen, die ich mir ausdrucken lassen kann?

Nicht gerade bei der Hand.

Dennoch Danke!
Ob die bei der Berechnung von den Erträgen die Werbungskosten abgezogen werden, muss ich dann wohl abwarten. Mal sehen, ob die sich den steuerlichen Gegebenheiten anpassen. Aber wohl eher nicht.

Gruß Jadzia

Moin,

Bei thesaurierenden Fonds funktioniert das vereinfacht
ausgedrückt so:
Zum Thesaurierungszeitpunkt schüttet der Fonds nicht aus,
sondern behält den Betrag ein. Gleichzeitig erhält der Anleger
jedoch eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen
(steuerpflichtigen) Ertrag. Wenn Dein Freistellungsauftrag
noch nicht erschöpft ist, erhältst Du die auf die
(steuerpflichtige) Thesaurierung anfallenden Steuern cash auf
Dein Konto erstattet.

Die werden wohl auch wieder mit angelegt, habe jedenfalls nie
etwas bekommen und Freistellungsbetrag ist längst nicht
erschöpft.

Depotgebühren, die innerhalb des Fonds
anfallen (dafür, daß Banken die im Fonds enthaltenen
Wertpapiere verwahren und verwalten), werden täglich mit den
Einnahmen verrechnet. Ausgeschüttet bzw. thesauriert werden
dann nur die Nettobeträge.

Bei mir anders, da direkt bei der Fondsgesellschaft.

???

Anders sieht das aus mit Deinen persönlichen Depotgebühren:
Die werden Dir von Deiner Bank direkt dem Konto belastet,
unabhängig davon, ob Dein Fonds thesauriert, ausschüttet oder
gar nichts macht.

Ja, pro Fonds ein Depot und da sahnen die ganz schön ab.
Jährlich 8 € pro Depot, also sprich, pro Fonds.

Wird also Deinem Konto bei der Fondsgesellschaft belastet?

Ob die bei der Berechnung von den Erträgen die Werbungskosten
abgezogen werden, muss ich dann wohl abwarten. Mal sehen, ob
die sich den steuerlichen Gegebenheiten anpassen. Aber wohl
eher nicht.

???

schreib’ mir doch mal etwas genauer (evt. auch per mail):
a) Um welchen Fonds es sich handelt
b) um welches Jahr (Zeitpunkt der Thesaurierung)
c) Seit wann Du Fondsanteile besitzt und
d) ob Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast
e) Ob die Abrechnung eine Steuerbescheinigung enthält bzw. ob Du zu Beginn des folgenden Jahres eine „Jahressteuerbescheinigung“ für das Vorjahr erhalten hast.

Dann versuche ich mal, näheres zu erfahren. Ansonsten wird’s ein Rumgestochere im Nebel!

Gruß vom Wolf