Berechnung Kinderkrankengeld

Hallo.
Ich habe mal eine Frage zu dem Thema Kinderkrankengeld.
Ich hab gegoogelt und gegooelt aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden.
Kann mir einer sagen/berechnen wieviel Kinderkrankengeld man z.B. bei einem Bruttoeinkommen
von 1500 € (nur ein Bespiel) hat?

Ich würde das ganze so rechnen:
1500 € / 173h pro Monat = 8,67 €/h am Tag brutto
8,67 €/h x 8h pro Tag = 69,36 € brutto pro Tag / 1,3 (70% von der Kasse) = 53,35 € brutto / Tag von der Kasse - Abzüge

Richtig?

Das (Brutto-) Kinderkrankengeld beträgt nach § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB V 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hat der Beschäftigte in den letzten 12 Monaten vor der Freistellung beitragspflichtige Einmalzahlungen in Sinne von § 23a SGB IV erhalten, so beträgt das Kinderkrankengeld 100 % des während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes unabhängig davon, wie hoch die Einmalzahlungen waren. Das kalendertägliche Kinderkrankengeld darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen.

Quelle: Wikipedia „Kinderkrankengeld“

irgendwas mit 70% war da schon, aber das ist eine Begrenzung nach oben in der max. Höhe des Krankengeldes. Je nachdem was niedriger ist, die 90 bzw. 100 % vom Netto oder die 70% von der Betragsbemessungsgrenze.

MfG
duck313

Hi!

Bis zur Hälfte: vielleicht - aber eher unwahrscheinlich, weil kompliziert.
Es gibt einige Möglichkeiten, die der Arbeitgeber zur Auswahl hat und auf Stundenbasis wird man bei einem Gehalt eher nicht rechnen, da nimmt man Tage.
Ob jetzt echte Arbeitstage, durchschnittliche Arbeitstage, echte Kalendertage oder auf einer Basis von immer 30 stehen da genauso zur Auswahl wie im letzten Fall die Abwesenheitstage zu kürzen oder die Anwesenheitstage zu zahlen.

Was genau hat der Arbeitgeber der Krankenkasse denn als ausgefallenes Entgelt bescheinigt?

VG
Guido

Hallo, es ist genauso hoch wie das normale Krankengeld.

An Deiner Rechnung sind die 70% schon richtig (aber /1,3 ist nicht das gleiche wie 70%). Es ist aber noch die Begrenzung aufs letzte Netto und auf 90% des durchschnittlichen Nettos zu berücksichtigen.

Viel Glück

Barmer