Berechnung Kinderunterhalt

Hallo,

wie wird überhaupt der zu zahlende Unterhalt von Person V für Kinder K1 und K2 berechnet? Es wird immer vom „bereinigten Nettoeinkommen“ gesprochen:

Wird ein Durchschnitts-Bruttoeinkommen aus den letzten 12 Monaten gebildet und daraus dann das Monatsbrutto gebildet? Oder wird das gleich über das Nettoeinkommen gemacht?

Angenommen, V arbeitet im Schichtdienst - hat monatlich unterschiedliche Schichtzulagen - wie werden diese in die Berechnung einbezogen?

150 Euro als berufsbedingte Aufwendungen werden abgezogen. Wie sieht es mit Beiträgen zur privaten Krankenversicherung aus, die können doch sicher auch abgezogen werden.

Was zählt unter „berücksichtigungsfähige Schulden“? Nur Kredite, die während der Ehezeit eingegangen wurden und danach noch abgezahlt wurden oder auch andere Sachen?

Können noch andere Aufwendungen in Abzug gebracht werden?

Daraus ergibt sich das Bereinigte Nettoeinkommen - in der entsprechenden Stufe kann den Unterhaltsbetrag für Kinder K1 und K2 (untershiedliche Altersstufen) ablesen. Und wann kommt der Bedarfskontrollbetrag ins Spiel?

Sybille

Hallo Sybille,

ich kann Dir nur zu einigen der gestellten Fragen Auskunft geben. Eine gründliche und preiswerte Beratung kann man bei der Verbraucherzentrale oder bei der Stadt/Gemeinde erhalten.

Oder wird das gleich über das Nettoeinkommen gemacht?

Bei Arbeitnehmern wird vom Netto ausgegangen, bei stark schwankenden Einkünften wird eine Durchschnittsbildung vorgenommen, den Zeitraum weiß ich jedoch nicht.

unterschiedliche Schichtzulagen - wie werden diese in die
Berechnung einbezogen?

s.o.

150 Euro als berufsbedingte Aufwendungen werden abgezogen. Wie

Da wäre ich bei einem AN nicht sicher. Was sind das für Aufwendungen ?

Was zählt unter „berücksichtigungsfähige Schulden“? Nur
Kredite, die während der Ehezeit eingegangen wurden und danach
noch abgezahlt wurden oder auch andere Sachen?

Sie müssen etwas mit der gemeinsamen Lebensführung zu tun haben, z.B. ei Darlehen für eine familien-genutzte Immobilie. Der Ehezeitraum ist sekundär, nimmt jemand während der Ehe einen Kredit auf, um sich eine Golfausrüstung zu kaufen, wird das beim Unterhalt nicht berückssichtigt.

Gruß

Nordlicht

Hallo Sybille,

zur Berechnung wird das gesamte Einkommen,einschliesslich Zulagen und Sonderzahlungen. Bei monatlich schwankendem Einkommen wird der Jahresdurchschnitt (z.B. letzte Einkommenssteuererklärung) zu Grunde gelegt.Von diesem Bruttoeinkommen wird der Steuerbetrag/Soli gemäß Steuerklasse abgezogen und die Sozialabgaben (Renten-, Kranken- Arbeislosenversicherung).Von diesem Nettoeinkommen werden dann noch
die von Dir bereits angeführten Zahlungen für „eheprägende“ Schulden abgezogen. Aber: Wenn Einer sagt, ich weiss von keinem Kredit und der Andere kann nicht belegen, dass der Kredit für die Familie gebraucht wurde, gibts Stress.
Weiteres ist meines Wissens nicht abzugsfähig. Lässt beispielsweise der Zahlungspflichtige das Familienauto rücksichtsvollerweise bei der Familie und kauft sich dann ein Auto auf Kredit um zur Arbeitsstelle zu kommen, so wirkt sich dieser Kredit nicht unterhaltsmindernd aus.

Mit dem jetzt vorhandenen Nettoeinkommen wird aus der „Düsseldorfer Tabelle“ der Kindesunterhalt ermittelt.

Was dann noch vom Einkommen überbleibt, darf evtl. noch in Form von Trennungsunterhalt zu 3/7 an den Expartner abgegeben werden.

Zum Bedarfskontrollbetrag musst Du auf Antworten von Juristen warten. Ich bin keiner, nur jemand mit schlechten Erfahrungen.

MfG

tantal

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