Liebe/-r Experte/-in,
mein Lebensgefährte hat zwei Kinder (beide 6 Jahre) mit zwei verschiedenen Frauen.
Er verdient monatlich 1.200,-- Netto. Bisher hat er immer 249,–€ Unterhalt bezahlt. Seit 01.01.2010 muss er nach unserer Berechnung 272,–€ (364,–€ - 92,–€ 1/2 Kindergeld) bezahlen. Jetzt behauptet eine der Mütter, dass er nicht das 1/2 Kindergeld abziehen dürfte, weil er ja nicht 139% ??? bezahlen würde. Können Sie mir helfen Licht in die Dunkelheit zu bringen?
Vielen Dank
Schöne Grüße
Erika
Hallo,
diese Regelung gab es vor einiger Zeit, sie ist aber wieder abgeschafft.
Der aktuelle § 1612 b BGB " Das auf das Kind entfallende KG ist zur Deckung seines Bedarfs zu verwenden…
- zur Hälfte, wenn ein Elternteil( hier die Mutter) seine U-Pflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt.
Gehen Sie im Netz auf die aktuelle Düsseldorfer Tabelle
Stand 1.1.2010- die letzte Seite zeigt die derzeitige
Anrechnung des Kindergeldes.
Mit Gruß