Hallo,
bei der Auskunft muss man sich nicht an deren Formulare halten.
Her gehen und die Unterlagen - per PC - tabellarisch aufschreiben.
Dann angeben, dass Kind A im Alter von X Jahren und Kind B im Alter von X Jahren (Kopie der Geburtsurkunde beilegen) auch einen Unterhaltsbedarf haben.
Es werden dauernd von mir Abrechnungen angefordert, jedoch
bekomme ich keine Auskunftsbögen o.ä.
wo ich mal angeben kann dass ich hier 3 unterhaltsberechtigte
Personen im Haushalt habe.
Wie oben geschrieben: man kann auch selber alles zusammenschreiben. Wobei die Ehefrau erst Unterhalt bekommt, wenn ALLE minderjährigen Kinder mindestens den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bekommen.
Ich durchforste seit Tagen das www und kann zu dieser
Situation keinerlei Informationen finden.
Doch: Alle drei Kinder stehen im gleichen Rang und haben die gleichen Unterhaltsrechte. Wenn das Geld für alle nicht ausreicht, gibt es eine Mangelfallberechnung.
Wichtig: unbedingt Auskunft geben, sonst wird in einem vereinfachten Verfahren ein - meist zu hoher - Unterhalt pfändbar festgelegt.
Aktuell wollen die von mir 272€ haben, was mir schleierhaft
ist.
Nö ist nicht schleierhaft. Die gehen von einem Einkommen das zwischen 1.900 und 2.300 und nur einem (deswegen in eine höhere Einkommensgruppe) Unterhaltsberechtigten aus.
Wenn ich das Kindergeld dazu rechne komme ich über den
Satz laut Düsseldorfer Tabelle.
Es wird nur das halbe Kindergeld dazugerechnet.
Weiss jemand mit Sicherheit was die alles an Ausgaben
berücksichtigen müssen in meiner Lage?
Das weiß ich wohl, lässt sich aber aus der Ferne ohne nähere Auskünfte (Einkünfte, Fahrtwege usw. usw.) nicht festlegen.
Muss nicht auch das Einkommen der KM berücksichtigt werden?
Nein, sie leistet ihren Unterhalt durch die Betreuung. Ist ja wohl auch so, bei den Kindern, die bei Dir leben. Wenn die Mutter noch lebt, zahlt sie Unterhalt und Du betreust. Dein Einkommen spielt keine Rolle.
Gilt so lange, bis das Kind volljährig ist.
Muss ich darüber Auskunft erhalten wie, wo und was berechnet
wird oder dürfen die einfach fordern?
Sie dürfen das! Du kannst Dich aber auf die sichere Seite stellen und mit Deinen Unterlagen zum Notar gehen. Mach dort einen Titel. Der Notar kostet nicht viel, der berät Dich aber richtig.
Da die Beistandsstelle hier wie ein Rechtsanwalt agiert, nimmt es nur die Interessen des „beigestandenen“ Kindes wahr und ist Dir nicht behilflich.
Gruß