Berechnung kindesunterhalt

Hallo zusammen,

meine Lage ist etwas kompliziert.
Also, ich habe 3 Kinder (zwei verschiedene Mütter)
Die ältesten, (von Mutter1) 10 und 8 jahre alt, leben bei mir und meiner jetzigen Ehefrau.

Das Jugendamt fordert im Rahmen einer Beistandschaft(???) für Kind nummer 3, 6Jahre alt, Unterhalt ein.

Es werden dauernd von mir Abrechnungen angefordert, jedoch bekomme ich keine Auskunftsbögen o.ä.
wo ich mal angeben kann dass ich hier 3 unterhaltsberechtigte Personen im Haushalt habe.

Ich durchforste seit Tagen das www und kann zu dieser Situation keinerlei Informationen finden.

Aktuell wollen die von mir 272€ haben, was mir schleierhaft ist. Wenn ich das Kindergeld dazu rechne komme ich über den Satz laut Düsseldorfer Tabelle.

Weiss jemand mit Sicherheit was die alles an Ausgaben berücksichtigen müssen in meiner Lage?

Muss nicht auch das Einkommen der KM berücksichtigt werden? Die geht meines Wissen nach arbeiten, glaube ich habe davon auch was gelesen.
Muss ich darüber Auskunft erhalten wie, wo und was berechnet wird oder dürfen die einfach fordern?

Hallo Dennis, ich fang mal von hinten an.

Kindesunterhalt hat mit dem Einkommen der Mutter nichts zu tun, denn das Kind hat den eventuellen Unterhaltsanspruch und nicht die Mutter. Die Mutter leistet ihren Unterhalts-Beitrag, indem sie das Kind versorgt und unterhält.

Voraussetzung einer Unterhaltspflicht des Vaters ist, dass Dieser unterhaltsfähig ist. Das wiederum ist abhängig von seinem Einkommen und den bei ihm lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen. Es kann also hier kein fester Betrag genannt werden, ob und ab wieviel Einkommen der in der Düsseldorfer Tabelle genannte Betrag fällig ist.

Kindergeld steht beiden Elternteile zu und wird zur Hälfte am Unterhalt angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Vater auch Unterhalt bezahlt. Das Gleiche gilt für die Berücksichtigung bei der Einkommens- bzw. Lohnsteuer.

Ich hoffe geholfen zu haben

mfG

Hallo,

die Mutter hat wohl eine Unterhaltsbeistandschaft des JA eingerichtet, ergibt sich aus dem BGB.
Natürlich sind Sie gegenüber 3 Kindern unterhaltspflichtig, auch Ehefrau 2 muss - wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist- berücksichtigt werden.
Das sollte zunächst dem JA schriftlich mitgeteilt werden.
Die Abzüge kan man nicht pauschal benennen,dazu fehlen Angaben, ebenso zum Nettoeinkommen.
Das Einkommen der Mutter wird nicht berücksichtigt, da sie ihre Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes leistet.
Barunterhalt undd Betreuungsunterhalt sind gleichwertig.

Mit Gruß

Hallo,

die Beistandscaft des JA ergibt sich aus dem BGB.
Ansonsten sind Sie natürlich gegenüber 3 Kindern-und ggf. einer Ehefrau-falls kein eigenes Einkommen- unterhaltspflichtig.
Eine Berechnung ist aufgrund fehlender Angaben nicht
möglich.
Die Mutter ist nicht barunterhaltspflichtig, da sie Betreuungsunterhalt leistet.

Mit Gruß

Hallo Dennis
Meiner Antwort möchte ich noch folgendes hinzufügen:

Natürlich darf das Jugendamt fordern, ob diese Forderungen gerechtfertigt sind, ist deshalb nicht erwießen. Das Jugendamt vertritt den Mündel (also das minderjährige Kind) und fordert das ein, was dem Kind eventuell rechtsmäßig zustünde. Der Kindesvater ist erwachsen und muß sich selbst vertreten.

Das heißt: Im Gegenzug haben die im Haushalt lebenden Kinder der Kindesmutter gegenüber ja auch Unterhaltsansprüche, die der KM gegenüber eventuell bestehen. Diese Forderungen an die KM muß der erwachsene Vater selbst geltend machen, es sei denn, er bezieht Gelder (Unterhaltsvorschuß) über das Jugendamt, nur dann wird sich das Jugendamt darum kümmern, ansonsten nicht.

Wenn die Mutter ihren Unterhaltsverpflichtungen ihrer 2 Kinder gegenüber nachkommt, dann geht es den KV nichts an, ob und wieviel die Mutter verdient. Wenn nicht, dann muß die KM ihre Zahlungsnfähigkeit nachweißen und begründen. Das muß aber der KV einfordern und in die Wege leiten.

Mein Rat: Ganz einfach die selben Schritte gegenüber der Kindes-Mutter unternehmen, die das Jugendamt dem Kindes-Vater gegenüber unternimmt, denn die Ansprüche sind gleicher Art.

Bestehen Unterhaltstitel und wurden diese freiwillig unterschrieben?

mfG

Hallo,

die Unterhaltsleistungen sind in der Düsseldorfer Tabelle 2011 hinterlegt. Laut Tabelle sind in der Altersstufe 6- 11 Jahre bei einem monatlichen Durchschnittsnettoeinkommen 364,- abzüglich 1/2 Kinderfreibetrag, also 272,- zu zahlen.

Da aber ein Kind 10 Jahre bei Dir lebt, stehen Dir hier von der Mutter ebenso 272,- Kindesunterhalt zu. Vorrausetzung die Mutter ist in Brot und Arbeit und verfügt auch über Einkünfte in gleicher Höhe. Für Mutter Nr.1 findet dadurch keine Ausgleichzahlung statt.

dem 3. Kind ( 6 Jahre) stehen die gleichen Leistungen zu. Voraussetzung:: Es steht aussreichende Nettoeinkünfte zur Verfügung. Maßgebend ist nicht der Endgeldnachweis des Arbeitgeber, sondern der Steuerbescheid. Bei der Unterhaltberechnung der Jugendämter wird, da schnee und einfach gerechnet. Durchschnittliches Einkommen plus Urlausgeld und Sonderleistungen durch 12 Monate. Fertig

Werbungs- Fahrtkosten, Schulden für das Auto krankheitsbedingte Aufwendungen finden meist keine Berücksichtigung. Ebenso beim Selbstbehalt die höhere Miete.

Wie gesagt. einfach mal nach der Düsseldorfer Tabelle 2011 googlen. Viel Erfolg im Kampf mit dem Jugendamt

Gruß blackdaniel

Hallo,

bei der Auskunft muss man sich nicht an deren Formulare halten.

Her gehen und die Unterlagen - per PC - tabellarisch aufschreiben.

Dann angeben, dass Kind A im Alter von X Jahren und Kind B im Alter von X Jahren (Kopie der Geburtsurkunde beilegen) auch einen Unterhaltsbedarf haben.

Es werden dauernd von mir Abrechnungen angefordert, jedoch
bekomme ich keine Auskunftsbögen o.ä.
wo ich mal angeben kann dass ich hier 3 unterhaltsberechtigte
Personen im Haushalt habe.

Wie oben geschrieben: man kann auch selber alles zusammenschreiben. Wobei die Ehefrau erst Unterhalt bekommt, wenn ALLE minderjährigen Kinder mindestens den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bekommen.

Ich durchforste seit Tagen das www und kann zu dieser
Situation keinerlei Informationen finden.

Doch: Alle drei Kinder stehen im gleichen Rang und haben die gleichen Unterhaltsrechte. Wenn das Geld für alle nicht ausreicht, gibt es eine Mangelfallberechnung.

Wichtig: unbedingt Auskunft geben, sonst wird in einem vereinfachten Verfahren ein - meist zu hoher - Unterhalt pfändbar festgelegt.

Aktuell wollen die von mir 272€ haben, was mir schleierhaft
ist.

Nö ist nicht schleierhaft. Die gehen von einem Einkommen das zwischen 1.900 und 2.300 und nur einem (deswegen in eine höhere Einkommensgruppe) Unterhaltsberechtigten aus.

Wenn ich das Kindergeld dazu rechne komme ich über den
Satz laut Düsseldorfer Tabelle.

Es wird nur das halbe Kindergeld dazugerechnet.

Weiss jemand mit Sicherheit was die alles an Ausgaben
berücksichtigen müssen in meiner Lage?

Das weiß ich wohl, lässt sich aber aus der Ferne ohne nähere Auskünfte (Einkünfte, Fahrtwege usw. usw.) nicht festlegen.

Muss nicht auch das Einkommen der KM berücksichtigt werden?

Nein, sie leistet ihren Unterhalt durch die Betreuung. Ist ja wohl auch so, bei den Kindern, die bei Dir leben. Wenn die Mutter noch lebt, zahlt sie Unterhalt und Du betreust. Dein Einkommen spielt keine Rolle.

Gilt so lange, bis das Kind volljährig ist.

Muss ich darüber Auskunft erhalten wie, wo und was berechnet
wird oder dürfen die einfach fordern?

Sie dürfen das! Du kannst Dich aber auf die sichere Seite stellen und mit Deinen Unterlagen zum Notar gehen. Mach dort einen Titel. Der Notar kostet nicht viel, der berät Dich aber richtig.

Da die Beistandsstelle hier wie ein Rechtsanwalt agiert, nimmt es nur die Interessen des „beigestandenen“ Kindes wahr und ist Dir nicht behilflich.

Gruß

Auch Hallo,

das ist in der Tat kompliziert.
Also, das Einkommen der KM wird bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt.
Ich fürchte auch, dass es das JA nicht interessieren wird, dass du verheiratet bist. Dein Einkommen abzüglich Selbstbehalt ist die Verteilermasse, die wird auf die drei Kinder aufgeteilt. Ich vermute, du wirst auf die Zahlen des Jugendamtes kommen, wenn du deine Ehefrau mal außen vor lässt.

Gruß,DC

Hallo und danke für die Antwort.

Also ich habe zwischen 2000€ und 2180€ netto im Monat. Das schwank weil ich im Prämiensystem arbeite. Einfache Fahrstrecke 15 km.
Zählen Kfz-Versicherung, Miete, Strom, Heizkosten( und Nachzahlungen) Telefon etc. zu unabwendbaren Ausgaben? Ich glaube ich habe Irgendwo etwas davon gelesen. Genau so wie Hausrat- private Haftplicht und Rechtsschutzversicherung

MfG Dennis

Hallo,

Also ich habe zwischen 2000€ und 2180€ netto im Monat.

Es werden zwölf Monate incl. weitere Einnahmen, wie z. B. Steuererstattung usw. addiert und dann durch zwölf geteilt. Dieses Einkommen wird dann bereinigt um Fahrtkosten zur Arbeit, Steuernachzahlungen u. ä. - auch auf das Monat umgelegt.

Zählen Kfz-Versicherung, Miete, Strom, Heizkosten( und
Nachzahlungen) Telefon etc. zu unabwendbaren Ausgaben?

Nein, diese Kosten muss man von der Arbeitswegpauschale oder dem angerechneten Kilometergels bezahlen. Telefon usw. vom Selbstbehalt.

Ich
glaube ich habe Irgendwo etwas davon gelesen. Genau so wie
Hausrat- private Haftplicht und Rechtsschutzversicherung

Wird von den meisten Richtern nicht anerkannt.

Gruß