Berechnung kindesunterhalt

hi

ich bin geschieden und habe einen 6jährigen sohn für den ich unterhalt zahle.
letztes jahr bin ich mit meiner neuen partnerin zusammengezogen. nach ihrer lehre bekamm sie leider keinen job und wurde dann schwanger. sie bekommt nur geringes alg 1 und alg 2 zur unterstützung. ich bin in der berechnung voll angerechnet und muß mit für sie aufkommen muß.

nun meine frage

wenn mein 2. kind zu welt kommt, muß/kann der unterhalt für sohnemann 1 neu berechnet werden weil ich nun für meine neue familie aufkommen muß?
kann einer helfen?
danke

Hallo,
wenn du mehr als 247,00 € (Wohnort des Kindes: West) bzw. 228,00 € (Wohnort d. Kindes: Ost) zahlst, ist eine Neuberechnung immer sinnvoll. Ansonsten sehe ich weniger Möglichkeiten. Bitte die Mutter deines ersten Kindes, dass sie zum Jugendamt geht und um eine Neuberechnung bittet. Du musst dann nur deine Unterlagen dort abgeben und die ganze Sache ist kostenlos.
grüsse
dragonkidd

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Hallo,
wenn du mehr als 247,00 € (Wohnort des Kindes: West) bzw.
228,00 € (Wohnort d. Kindes: Ost) zahlst, ist eine
Neuberechnung immer sinnvoll. Ansonsten sehe ich weniger
Möglichkeiten. Bitte die Mutter deines ersten Kindes, dass sie
zum Jugendamt geht und um eine Neuberechnung bittet. Du musst
dann nur deine Unterlagen dort abgeben und die ganze Sache ist
kostenlos.
grüsse
dragonkidd

hi danke für die antwort.

das heißt also, wenn ich die neuberechnung selbst veranlsse, muß ich dafür zahlen??

Hi,
das Jugendamt hilft - wie der Name schon sagt- Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kostenlos.
Wenn nun das minderjährige Kind, vertreten durch die Mutter eine Neuberechnung beim Jugendamt beantragt, wird diese kostenlos durchgeführt.
Kommt der nicht mehr minderjährige Vater, wäre diese Neuberechnung eine Rechtsberatung. Rechtsberatungen dürfen jedoch momentan nur Rechtsanwälte durchführen. Nicht das Jugendamt.
Würde die Kindsmutter wegen der Neuberechnung zum Rechtsanwalt gehen, kann der Rechtsanwalt die Rechnung für seine Rechtsberatung an den Vater schicken, da das minderjährige Kind über kein (ausreichendes) Einkommen verfügt.
So und jetzt lynchen mich alle Rechtsanwälte
grüsse
dragonkidd

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Moin -
… „Schwiegersohn“…

hast du dabei nicht eine wichtige Tatsache vergessen? Nur mal so…

Liebste Grüße
Mutti :wink: