Berechnung Krankengeld

Hallo, wie wird Krankengeld berechnet, wenn man im std. lohn steht und Krankengeld anspruch mitten im monat beginnt? Und man auch nicht immer die selben stunden im monat hatte?

MFG Vincent

hallo patrick,
was meinst du denn für krankengeld?
das, welches die gkv zahlt nach sechs wochen?
das berechnet sich nach deinem brutto. der anspruch beginnt nach sechs wochen, also auch mitten im monat. soweit ich weiss zahlt dann dein arbeitgeber den für ihn noch zutreffenden anteil, der rest kommt durch die gkv.

mfg

Ja , das war damit gemeint ( GKG). nur die berechnung bei std. lohn ist für die person wichtig. wird da der verdienst der letzten 4 wochen genommen , da ja anspruch mitten im monat beginnt? Oder werden die letzten 3 monate zur berechnung genommen?

MFG

Hallo,

der Betrag des Krankengeldes ist ein kalendertäglicher Betrag. Von daher gesehen ist es für die Berechnung uninteressant, ob das Krankengeld am Ersten eines Monats oder im Laufe des Monats beginnt.

Beginnt es im Laufe eines Monats wird es für die tatsächlichen Tage gezahlt, bei Zahlung für einen ganzen Monat werden 30 Tage angesetzt, also auch im Februar und z.B. März.

Zur Berechnung:

Maßgebend ist das im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte Entgelt, mindestens das während der letzten vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte Entgelt. Dieses wird um einmaliges Arbeitsentgelt gekürzt und durch die Stunden geteilt, in denen es erzielt wurde.

70% dieses Entgeltes ergibt das Krankengeld, wobei noch eine Vergleichsberechnung mit dem Nettoarbeitsentgelt in gleichem Zeitraum mit den gleichen Stunden erfolgt, da das Krankengeld 90% des Nettoentgeltes nicht übersteigen darf (§ 47 Absatz 1 und 2 SGB V).

Dies die vereinfachte Version nach dem Gesetz.

Eine Dreimonatsregelung gibt es nur für Mehrarbeitsstunden. Diese werden bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt, wenn in den letzten drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Mehrarbeitsstunden zurückgelegt wurden. Auf die Berechnung gehe ich jetzt aber nicht ein.

Übrigens: Die Krankengeldberechnung umfasst bei der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten mehr als 30 Unterrichtsstunden. Du kannst Dir also vorstellen, dass man da die kompliziertesten Sachverhalte zimmern kann. :wink:

Servus,
Robert

Hallo,
Ausgangswert für das Krankengeld ist das Brutto im Monat vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit (nicht des Krankengeldbeginns!!!. Dieser Wert wird durch die geleisteten Stunden dividiert (ergibt praktisch den Stundenlohn). Das Ergebnis wird mit der vereinbarten Wochenstundenzahl multipliziert und dann durch 7 dividiert (ergibt den kalendertäglichen Verdienst). Vom Ergebnis werden 70% genommen.
Dieser Wert wird mit 90% des kalendertäglichen Nettoentgelts (nach dem selben System berehnet). Der kleinere der beiden Werte ist das Brutto-Krankengeld.
Falls in allen 3 Monaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit Überstunden geleistet wurden, wird der Durchschnitt der tatsächlichen Wochenarbeitszeit bei der Berechnung zugrunde gelegt.
Grundlage: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__47.html
Gruß
RHW

1 Like

Hallo, und wie ist das bei festgehalt: Mal angenommen Person fängt am 19.04. an zu arbeiten,wird ab dem 20.04. bis 30.04 AU. Bekommt ja Krankengeld. Wenn die person vom 07.05. an erneut ins KG fällt, besteht ja immer noch krankengeldanspruch,muss dann eine neue Verdienstbescheinigung her? Grund für die Frage: Im April Steuerklasse 5, ab 01.05. steuerklasse 4. Der Bruttolohn bleibt zwar der selbe, aber ab Monat mai ist ein höheres Nettogehalt zu erwarten.

Wie sieht das dann mit der berechnung aus? Muss neue verdienstbeshceinigung her?

MFG