Hallo zusammen,
benötige Info zur Berechnung von Krankengeld.
Fakten: Arbeit bis Oktober 2017, dann arbeitssuchend - natürlich ALG mit Abschlägen.
Wenn in Kürze - nach 6 Wochen wg. AU - Krankengeld gezahlt wird, berechnet sich das nach dem ALG Betrag?
Habe was im Hinterkopf, daß (anteilig) der alte, höhere Verdienst berücksichtigt wird.
Also, je kürzer die Arbeitslosigkeit, desdo höher das Krankengeld?
Wäre ja schlimm, wenn nach jahrelanger Tätigkeit und gerade mal einigen Monaten beim Arbeitsamt, nur noch etwa 50% Einkommen übrig bleiben.
Gruß und Danke für jede fundierte Antwort
Hallo!
Kann das eigentlich sein ?
Du willst also mehr Krankengeld bekommen als ALG ? Wie begründest Du das ?
ALG ist deine „Lohnersatzzahlung aus Versicherungsbeiträgen“, je nach vorherigem Lohn ist das ALG berechnet.
Und nun soll bei Krankheit während ALG Bezug etwas anderes gelten ?
Nein.
Du bekommst als Krankengeld das was Du bisher an ALG 1 bekommen hast.
Lies selbst:
MfG
duck313
Das hast du missverstanden, glaube ich.
Ich habe das so verstanden, dass er der Meinung ist, das Krankengeld (wegen länger als 6 Wochen andauernder Krankheit) nicht nach dem ALG sondern nach dem bis Oktober 2017 vorhandenen Verdienst berechnet werden müsste. Aber wie du geschrieben hast
Ich habe hier noch eine Quelle, wo das gleiche steht:
Bei der Quelle steht aber auch:
Die Höhe des Krankengeldes liegt bei der gesetzlichen
Krankenversicherung bei 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber bei
90 Prozent des Nettolohns.
und er ging wohl davon aus, dass es analog auch vom ALG berechnet wird, was aber wohl nicht der Fall ist, man bekommt das ALG in voller Höhe.
Hallo,
und das hier
ist auch geregelt in § 47b SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47b.html
&Tschüß
Wolfgang
Danke für die Antworten, das beruhigt mich ein wenig. Dachte, vom ALG gibts nochmal Abschlag.
Aber rechnerisch könnte eine (lange) AU direkt nach Anstellung (ohne Umweg über ALG) günstiger sein.
Danke zusammen
LorbasOH