Berechnung Krankengeld

Hallo, aus gesundheitlichen Gründen musste ich eine Job aufgeben. Ich hatte weniger Stunden wie
vertragsgemäß vereinbart. Wie verhält es sich beim Krankengeld? Werden da der tatsächliche vereinbarte Lohn als Grundlage oder nur die geleisteten Stunden zur Berechnung veranlagt?
War nur vom 20.8.-04.09.18 beschäftigt und wurde dann krank!

Danke Manfred

Moin,

da hilft dir ein Blick ins Gesetz § 47 SGB V
Da steht alles genau (zugegeben etwas technisch) drin. Da du in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses krank warst, fällt die Entgeltfortzahlung in diesen vier Wochen durch den AG flach. Wie lange warst du denn genau beschäftigt? Die 4 Wochen gelten tatsächlich genau vier Wochen. Solltest du länger als vier Wochen beschäftigt gewesen sein, muss der AG auch nach den vier Wochen Entgeltfortzahlung leisten, siehe §3 EfzG

Soon

War nur vom 20.8.-04.09.18 beschäftigt, was 14 Tage wären

:grinning:

So, wie ich das Posting lese, hat der UP in dieser Zeit gearbeitet und wurde dann krank. Sonst hätte ihn der AG gleich am ersten Arbeitstag kündigen müssen, oder? Egal, den UP scheint es ja eh’ nicht zu interessieren, sonst hätte er ja noch mal in irgendeiner Form Laut gegeben. Ist nicht schlimm, ist nicht mein Geld.

Soon