Berechnung Kündigungsfrist / Resturlaub

Hallo Zusammen,

da ich bisher nur selten den Arbeitgeber gewechselt habe, bin ich mir hier etwas unsicher.

  1. Kündigungsfrist

In meinem Arbeitsvertrag gibt es folgende Regelung:

Das Arbeitsverhältnis kann nach der Probezeit
mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Ab dem vierten Jahr der Beschäftigung kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Frage:
Ich habe zum 1. Juli 2007 bei der Firma angefangen, der Vertrag wurde im Mai 2007 unterschrieben.
Ich denke, dass für die Berechnung der Frist hier der erste Arbeitstag und nicht das Vertragsdatum ausschlaggebend ist. Ist das richtig ?

Ab dem vierten Jahr der Beschäftigung.
Bedeutet dies nach Ablauf des vierten Jahres (also dem 1. Juli 2011) oder ab Beginn des vierten Jahres (also dem 1. Juli 2010) ?

  1. Resturlaub

Ich habe 28 Tage Urlaub im Jahr, also rechnerisch 2,333 im Monat.
Dies ist eine eher theretische Frage.
Wenn ich nun auf zum 31. August 2011 kündigen würde, dann hätte ich rein rechnerisch Anspruch auf 16,33333 Tage Urlaub.
Was wäre, wenn ich bis zu diesem Tag bereits 18 Tage genommen hätte ?
Habe ich dann Anspruch darauf, die Differenztage als unbezahlten Urlaub zu nehmen ?
Werden die 16,33333 Tage auf 16,5 oder 17 Tage aufgerundet oder auf 16 Tage abgerundet ?

Vielen Dank für eure Antworten

Gruss
Daniel

sry kann ich nicht weiterhelfen muss wohl passen…

Hallo Daniel,

Zu deiner ersten Frage:
Wichtig ist das Datum ab dem du für deinen neuen Arbeitgeber gearbeitet hast. Ab da bekommst du dein Gehalt von ihm etc.pp

Da in deinem Arbeitsvertrag nichts vom Kalenderjahren stehe, gehe ich mal davon aus, dass ab dem Datum des Arbeitsbeginns gerechnet wird. Also 2011:smile:

Also bei uns wird da nichts auf oder abgerundet. wenn du 16,3333 Urlaubstage hast, dann ahst du genau das. Sprich die 0,3333 sind dan prozentual zu rechnen.

Ein Recht auf Unbezahlten Urlaub hast du meines wissen nicht. wenn den AB das macht dann toll, wenn ers nicht macht dann nicht.
Da sprich am besten mit deinem AG:smile:

LG

Hallo Zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten.

So ganz bin ich aber noch nicht schlau geworden.

  1. Bezüglich der Kündigungsfrist

Ich habe am 1. Juli 2007 angefangen.
Was bedeutet:
Ab dem vierten Jahr der Beschäftigung ?

Bedeutet dies nach Ablauf des vierten Jahres (also ab dem 1. Juli 2011) oder ab Beginn des vierten Jahres (also ab dem 1. Juli 2010) ?

  1. Bezüglich des Resturlaubs

Wie ist es rechtlich zu handhaben, wenn der AN zum Zeitpunkt der Kündigung mehr Urlaubstage genommen hat, als ihm rechtlich bis zum letzten Arbeitstag zugestanden hätten.

Ich frage, weil ich mir überlege mich bei einem anderen Unternehmen zu bewerben.
Dazu sollte ich aber auch sicher sagen können, wie lange im Moment eigentlich die Kündigungsfrist ist. Da ich ja noch nicht weiß, ob ich den Job bekomme oder ob ich mich bewerben werde finde ich die Option den AG zu fragen recht schwierig.

Bewerbungen bei andern Unternehmen werden bei meinem AG immer als schwerwiegender Vertrauensbruch gesehen - egal ob mit oder ohne Vorankündigung.

Gruss
Daniel