Hallo - mal angenommen, eine Frau ist selbstständig, freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und schwanger - d.h. sie hat einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese Frau hat ihren Anspruch bei der KK angemeldet und die Auskunft bekommen, dass die Einkünfte im letzten Kalenderjahres zur Ermittlung des Mutterschaftsgeldes herangezogen werden. Die Frau ist seit 4 Monaten bei der KK versichert.
Die Rechnung der KK geht wie folgt:
Einkünfte geteilt durch 4 Mitgliedsmonate, geteilt durch 30 und man hat den täglichen Betrag des Mutterschaftsgeldes. Davon gibt es dann 70%.
Kann jemand bestätigen, dass die Teilung durch die Anzahl der Mitgliedsmonate legitim ist??? Das kommt mir sehr seltsam vor. Vorher war die Frau auch freiwillig gesetzlich versichert, allerdings bei einer anderen KK.
Vielen 1000 Dank für Eure Antworten!