Berechnung Mutterschaftsgeld bei Selbständigen

Hallo - mal angenommen, eine Frau ist selbstständig, freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und schwanger - d.h. sie hat einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese Frau hat ihren Anspruch bei der KK angemeldet und die Auskunft bekommen, dass die Einkünfte im letzten Kalenderjahres zur Ermittlung des Mutterschaftsgeldes herangezogen werden. Die Frau ist seit 4 Monaten bei der KK versichert.
Die Rechnung der KK geht wie folgt:
Einkünfte geteilt durch 4 Mitgliedsmonate, geteilt durch 30 und man hat den täglichen Betrag des Mutterschaftsgeldes. Davon gibt es dann 70%.

Kann jemand bestätigen, dass die Teilung durch die Anzahl der Mitgliedsmonate legitim ist??? Das kommt mir sehr seltsam vor. Vorher war die Frau auch freiwillig gesetzlich versichert, allerdings bei einer anderen KK.

Vielen 1000 Dank für Eure Antworten!

Hallo,

bei und wird das Mutterschaftsgeld anlag des Krankengeldes
berechnet (§47 SGB V). Massgebend ist dabei der Monat vor
Beginn der Schutzfrist und natürlich das der Beitragsberechnung zugrundeliegende Einkommen.
Gruß
Czauderna

Der Krankenkassenbeitrag wird auf Grundlage von Euro 1242,50 gezahlt - dieser Betrag ist der Mindestbetrag, der Beziehern des Existenzgründungszuschusses der ARbeitsagentur (wie der Frau im Beispielfall) zugrunde gelegt wird. Die tatsächlichen Einkünfte, aufgrund derer das Mutterscdhaftsgeld berechnet wurde, waren viel niedriger. Bedeutet Ihre Auskunft also, dass die Berechnung der KK fehlerhaft ist?
Viele Grüße!

Hallo,
wenn Beitrag nach 1242,50 gezahlt wurde dann wird auch das Mutterschaftsgeld daraus errechnet.
Gruß
Czauderna

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