Guten Tag,
Wenn Lohn pro Stunde abgerechnet wird,ergibt sich daraus u.U. ein extrem schwankendes Nettoarbeitsentgeld. Nun meine Frage, bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden ja die letzten 3 abgerechneten Monate zugrunde gelegt. In manchen Fällen wären aber eine Zugrundelegung der letzten 13 Wochen wesentlich lukrativer, da man z.B. die Woche vor Beginn des Mutterschutzes praktisch durchgearbeitet hat, um ein Projekt noch fertig zu stellen.Wie sieht es hier rechtlich aus, darf man bei schwankendem Nettoarbeitslohn auch die letzten 13 Wochen vor Beginn des mutterschutzes zugrunde legen? Weiß jemand Rat oder wo kann man soetwas erfragen?
Vielen, vielen Dank für Antworten
Grüße von Jannah