Berechnung Nutzungsentschädigung (KFZ-Wandlung)

Moin,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Brett (ist ja nicht wirklich Verkehrsrecht - falls doch, liebe MODs, bitte verschieben :wink: )

Frage:
Was dient als Berechnungsgrundlage für die im Falle einer Rückabwicklung des KFZ-Kaufvertrages zu entrichtenden Nutzungsentschädigung?
Ich meine jetzt nicht die Prozente (da habe ich mich in den letzten Monaten ausgiebig kundig gemacht), sondern, ob Brutto- oder Netto kaufpreis zugrundegelegt wird.
Oder ob gar erst vom Nettokaufpreis gerechnet wird und anschließend wieder Mehrwertsteuer drauf gerechnet wird.
Kann bei einem KFZ, das noch mit 16% MWSt gekauft wurde, die NE vom Nettopreis berechnet werden und anschließend die aktuelle MWSt (d.h. 19%) drauf gerechnet werden?

Wäre für schnelle Antworten sehr dankbar, google aber währenddessen fleißig weiter :wink:

Danke
LG

Moin,
bin’s selbst nochmal.
Habe was im Netz dazu gefunden.
Wen’s interessiert, der kann mal nach OLG Düsseldorf Az. 1 U 11/04 googlen…

Trotzdem danke.