Moin,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Brett (ist ja nicht wirklich Verkehrsrecht - falls doch, liebe MODs, bitte verschieben
)
Frage:
Was dient als Berechnungsgrundlage für die im Falle einer Rückabwicklung des KFZ-Kaufvertrages zu entrichtenden Nutzungsentschädigung?
Ich meine jetzt nicht die Prozente (da habe ich mich in den letzten Monaten ausgiebig kundig gemacht), sondern, ob Brutto- oder Netto kaufpreis zugrundegelegt wird.
Oder ob gar erst vom Nettokaufpreis gerechnet wird und anschließend wieder Mehrwertsteuer drauf gerechnet wird.
Kann bei einem KFZ, das noch mit 16% MWSt gekauft wurde, die NE vom Nettopreis berechnet werden und anschließend die aktuelle MWSt (d.h. 19%) drauf gerechnet werden?
Wäre für schnelle Antworten sehr dankbar, google aber währenddessen fleißig weiter 
Danke
LG