Guten Morgen, mal angenommen eine Familie bekommt folgende Berechnung mitgeteilt.
Sind hier 4 unterhaltsberechtigte Kinder berücksichtigt?
Nettoeinkommen für den Monat 02/10 2525,85 € - bei einer Lohnpfändung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gem. § 850d) wird vom Amtsgericht ein pfandfreier Betrag von ca. 800,00 € zuzüglich 2/3 des Mehrbetrages (unter berücksichtigung von 2 Volljährigen Kindern ) festgesetzt. Das ergibt folgende Berechnung:
Nettoeinkommen 2525,-- € abzüglich 800,-- = 1725,-- hiervon 2/3 des Mehrbetrages = 1150,–
1150,-- plus 800,-- = 1950,-- (pfandfreier Betrag)
2525,-- abzüglich pfandfreier Betrag von 1950,-- = 575,-- pfändbar.
Lt. Internet ergeben sich völlig andere Beträge. Es könnte sich hierbei um die Rückzahlung von Unterhalt handeln.
Bitte dringenden Fachrat…HILFE