Berechnung Ratenhöhe Strafbefehl

Servus Hallo,
Eine Freundin von mir hat bei einer Gerichtsverhandlung 4500 Euro Strafe abkassiert. Sie ist Vollzeit berufstätig und bestreitet ihren Lebensunterhalt selbst ohne sozialleistungen.
Nun hat sie einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt und dort wurde ihr gesagt dass die Strafe binnen eines Jahres abbezahlt werden muss. Dann hat sie einen Fragebogen bekommen um ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen.
Das hat sie dann brav und wahrheitsgemäß gemacht und zurück geschickt.
Nun wollen die eine Rate haben so dass ihr nach allen Abzügen ca 250 Euro für Essen , Tanken etc übrig bleiben.
So weit ich weiß gibt es doch sowas wie eine Grundsicherung was einem zum Leben bleiben muss.!? Zählt das da nicht?
Kann ja nicht sein dass die einen hungrig machen dürfen. Davon abgesehen wer nicht zur Arbeit fahren kann verdient auch nix mehr.

Das sind ja Zufälle! Habt ihr die gleiche Straftat begangen?

muss man übrigens nicht mehr, wenn man den Führerschein abgegeben hat!

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Hallo,

ob ihr dabei vielleicht ein Fehler unterlaufen ist?
Was sagt denn ihr Anwalt dazu?

Mein das hat damit nichts zu tun meine Sachen laufen . Das ist was ganz anderes

Ich sage ja, Zufälle gibt’s!

4500/12=375/Monat

Wenn sie das nicht jeden Monat übrig hat, muss sie wohl einen Kredit aufnehmen. Sie hätten auch auf Einmalzahlung bestehen können, da wäre das Problem noch viel kritischer gewesen.

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Ja aber Mal ganz ehrlich…
Man kann ja auch keinem nackten in de Hosentasche fassen

Wie @Christa schon anmerkte: man kann auch ein Kredit aufnehmen.
Und versuche doch einmal Deiner Freundin ins Gedächtnis zurückzurufen, dass das eine Strafe sein soll und nicht ein beiläufiger gezeigter Finger, den man mit Achselzucken übergeht.

Ganz ehrlich, sie hätte auch nicht straffällig werden müssen!

Servus,

etwas stimmt wahrscheinlich nicht an dem, was Du vorträgst.

Die 4.500 € entsprächen bei

über sechzig Tagessätzen. Das ist gänzlich unüblich - es sei denn, „alle Abzüge“ enthielten noch mehr oder weniger umfangreiche Tilgungen für alles Mögliche. Was fasst Du denn alles unter „Abzüge“ zusammen?

Um wie viele Tagessätze geht es denn?

Schöne Grüße

MM

Tja, man darf halt nicht über seinen Verhältnissen leben. Auch kriminelles Verhalten muss man sich erstmal leisten können. Alternativ kann Deine „Bekannte“ ja auch die Geldstrafe bestimmt als Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, dann wird sie im Staatshotel vollversorgt.

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Um 90 tagessätze

Sehr klug … Wenn se a Kind Zuhause hat

Mit 250 über seine Verhältnisse leben … Aha .
Da will ich dich sehen

Ein Grund mehr nicht kriminell zu werden. Im übrigen wird die Tatsache das sie ein Kind zu versorgen hat schon der Richter bei der Berechnung des Strafmaßes berücksichtigt haben.

Und jetzt komm mir nicht mit „dumm gelaufen“. Ich hab es die letzten 42 Jahre auch geschafft nicht vor dem Kadi zu landen.

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Ah ok, dann passen die Zahlen etwas besser zusammen.

Da ist eine Straftat im Spiel, bei der die Strafe schon weh tun soll - z.B. mit Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer kriegt man 90 Tagessätze nur zusammen, wenn Personenschaden im Spiel ist.

Wenn hier im Antrag auf Ratenzahlung tatsächlich alle Möglichkeiten der Milderung ausgeschöpft wurden und alles dargelegt wurde, was eine Rolle spielen kann, muss hier tatsächlich ein Jahr lang auf ALG-II-Niveau gelebt (oder eben ersatzweise gebrummt) werden - aber das ist noch wesentlich hässlicher, zumal im CV.

Wie kommt es eigentlich, dass sie für das Kind kein Kindergeld bekommt?

Schöne Grüße

MM

Möglicherweise soll so eine Strafe auch weh tun - richtig weh tun - damit man sich daran erinnert, bevor man die nächste Straftat begeht, vor allem dann wenn man außerdem noch für ein Kind verantwortlich ist.

Wenns locker abzuzahlen wäre, wäre es keine Strafe mehr … so hat sie jetzt länger Zeit um darüber nachzudenken ob es schlau war.

Ihr Rechtsanwalt wird sicher wissen, ob man da noch etwas an den Bezahlungsmodalitäten machen kann

Gruß h

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Also gehen die von 1500€ Monatsnettoeinkommen aus.
Nein, da gibt es keinen Abzug der Kosten für den Lebensunterhalt.
Ganz hart trifft es Bezieher von SGB II („Hartz 4“). Die haben ja theoretisch nicht einen Cent im Monat „übrig“ und müssen dennoch mit Tagessätzen in Höhe von 10€ rechnen.

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Hallo Alex, da bleibt in der Tat nicht mehr viel übrig. Hat sie eine Gehaltspfändung laufen oder einfach untragbar hohe Raten zugeteilt bekommen? Bei 4500€ wären das auf ein Jahr 375€ pro Monat. Ich würde meinen da lohnt sich ein schufafreier Kredit über die Summe eher, wo sie dann vielleicht 150€ pro Monat abbezahlt, aber erstmal die Strafe weghat und langsamer abzahlt. Es muss ja auch noch was zum Leben bleiben. Wäre das für sie noch ne Möglichkeit? So habe ich es damals gemacht.

Hallo erstmal und willkommen im Club,

[quote=„andienette, post:18, topic:9509927“]
schufafreier Kredit
[/quote]sind die teuersten Kredite, die man nehmen kann - da die Bank sich das Risiko sehr gut bezahlen lässt - oft sogar vorab, um dann zu entscheiden, dass ihr das Risiko zu hoch ist - also „Finger weg davon“

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Dankeschon, also versteckte Vorabkosten gehen natürlich gar nicht. Das würde ein seriöser Anbeter aber auch nicht machen. Wenn ich erstmal aufgefordert werde, irgendwo Geld nach Lettland zu überweisen, um einen schufafreien Kredit zu bekommen, dann melde ich das. Schware Schafe gibt es sicherlich immer