Liebe Experten,
wenn ein Rentner z.B. im März des Steuerjahres stirbt, hat er ja nur drei Monate Rente bekommen. Wie wird dann eigentlich der zu versteuernde Anteil der Rente berechnet?
Würde in einem solchen Fall unter „Rentenbetrag 2005“ einfach 3/12 der Jahresrente 2005 eingetragen? Oder ist das Steuerrecht mal wieder nicht so logisch wie man glaubt?
Herzlichen Dank sagt
Anne