Berechnung Rückerstattung Betreuungskosten

Guten Tag,

stimmt dies so?

Bei der Steuer werden die kompletten Betreuungskosten angegeben. 2/3 dieser Kosten sind ansetzbar. Stimmt es, dass anschließend nur ca. 35 % der 2/3-Summe rückerstattet wird?

Vielen lieben Dank und viele Grüße,

sbww

Servus,

ob etwas erstattet wird oder nicht, hängt von der Differenz zwischen festgesetzter ESt und einbehaltener Lohnsteuer und ESt-Vorauszahlungen ab.

Ob die ESt-Entlastung 35% des wirksam angesetzten Betrages ausmacht, oder mehr, oder weniger, hängt vom Steuersatz ab. Dieser hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab.

Näheres hier:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen,

vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link!

Habe diesen gleich ausprobiert. Blöde Frage: Welche Zahl ist jetzt maßgeblich für mich? Durchschnittsbelastung oder Grenzbelastung?

Vielen lieben Dank und viele Grüße,

sbww

Servus,

Grenzsteuersatz ist auf einen gedachten Punkt in der Steuer/Einkommensfunktion bezogen. Deutlicher wird das, wenn man z.B. für die letzten 710 € die Steuerbelastung kennen will, und dann diskret rechnet: z.B. Steuerbelastung auf 20.710 € minus Steuerbelastung auf 20.000 € = Steuerbelastung der letzten 710 €.

Schöne Grüße

MM