Guten Tag,
stimmt dies so?
Bei der Steuer werden die kompletten Betreuungskosten angegeben. 2/3 dieser Kosten sind ansetzbar. Stimmt es, dass anschließend nur ca. 35 % der 2/3-Summe rückerstattet wird?
Vielen lieben Dank und viele Grüße,
sbww
Guten Tag,
stimmt dies so?
Bei der Steuer werden die kompletten Betreuungskosten angegeben. 2/3 dieser Kosten sind ansetzbar. Stimmt es, dass anschließend nur ca. 35 % der 2/3-Summe rückerstattet wird?
Vielen lieben Dank und viele Grüße,
sbww
Servus,
ob etwas erstattet wird oder nicht, hängt von der Differenz zwischen festgesetzter ESt und einbehaltener Lohnsteuer und ESt-Vorauszahlungen ab.
Ob die ESt-Entlastung 35% des wirksam angesetzten Betrages ausmacht, oder mehr, oder weniger, hängt vom Steuersatz ab. Dieser hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab.
Näheres hier:
https://www.abgabenrechner.de/ekst/?
Schöne Grüße
MM
Guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link!
Habe diesen gleich ausprobiert. Blöde Frage: Welche Zahl ist jetzt maßgeblich für mich? Durchschnittsbelastung oder Grenzbelastung?
Vielen lieben Dank und viele Grüße,
sbww
Servus,
Grenzsteuersatz ist auf einen gedachten Punkt in der Steuer/Einkommensfunktion bezogen. Deutlicher wird das, wenn man z.B. für die letzten 710 € die Steuerbelastung kennen will, und dann diskret rechnet: z.B. Steuerbelastung auf 20.710 € minus Steuerbelastung auf 20.000 € = Steuerbelastung der letzten 710 €.
Schöne Grüße
MM