Berechnung Säumniszuschlag bei Krankenkassen

Hallo,

habe ein heikles Thema zu Berechung der Säumniszuschläge bei der Krankenkasse. Da dieses Problem zu umfassend ist um es hier zu erläutern, habe ich es auf meinem Blog veröffentlicht, da kann man alles nachlesen:
http://www.wiensfinanzwelt.de/allgemein/wie-krankenk…

Meine Frage ist nun, was ich bei der Berechnung oder Logik falsch gemacht habe und die Krankenkasse 640 € Säumniszuschlag verlangt für einen Betrag von 1969 € im Zeitraum von 21 Monaten, wenn doch laut Gesetz 5 % von Hundert abgerundet auf 50 € pro Monat fällig wären?
Die Krankenkasse selbst äußerst ich nur mit einem Kontoauszug aber ohne Erläuterung.

Guten Tag,

ich habe Ihre Rechnung nur überflogen. Sie kommen korrekterweise auf 2,50 € als 5 prozentiger Säumniszuschlag. Wenn Sie sich die Zahlen mal ansehen und 2,50 € mit 12 multiplizieren, kommen Sie auf die 28 €. Warum wird so gerechnet? In der GKV sind es Abschlagszahlungen auf monatlicher Basis, die auf Jahresbasis hochmultipliziert werden. Anders ausgedrückt es sind 5 % pro Monat!
Der Rest ist ein mathematischer Folgefehler. ich würde auf eine Abrechnung nach BGB drängen. Denn im SGB 5 werden die Zinssätze zwar festgeschrieben, aber die korrekte Arithmetik ergibt sich aus dem BGB.
So mein Verständnis zu dem Zahlensalat.
Gruss
Christian Müller
Dipl. Kfm. | Geschäftsführer
RWM Group
Finanz- und Versicherungsmakler
Wilhelmshöher Allee 191
34121 Kassel

Sorry, ich helfe gern weiter, aber nur wenn die Frage auch hier gestellt wird.

Ist eine ganz einfache Rechnung.

ich kann leider nicht helfen.

Gruß, Christian

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.