Berechnung Säumniszuschlag nach §24 SGV IV

Hallo zusammen,

laut dem Wortlaut vom §24 SGV IV zum Thema Säumniszuschlag steht: „ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen“. Dort ist nicht ersichtlich, ob der Säumniszuschlag auch auf die ggf. vorhergehenden Säumniszuschläge zu zahlen ist (quasi Zinseszinsen).

Hat da jemand genauere Infos, ob der Säumniszuschlag auf den eigentlichen (Grund- )Schuldbetrag prozentual raufgerechnet wird oder auf den Gesamtbetrag inkl. vorhergehender Säumniszuschläge?

Danke im Voraus
taflon568

Hoi.

Die Säumniszuschläge werden immer nur für die Hauptforderung berechnet, aber solange, bis diese vollständig beglichen wurde.

Also keine Zinseszinsberechnung.

Ciao
Garrett

Danke :smile: