Berechnung Sonderausgabenabzug Riester

Hallo liebe Wissende,

da hab ich doch mal eine Frage…

folgende Konstellation: Verheiratet und zusammenveranlagt, 2 Arbeitnehmer, mehrere Kinder

Sie: geringer Verdienst, hat bereits Riester und für sie lohnt es sich aufgrund des Verhältnisses geringer Beitrag, hohe Zulagen.

Er: hoher Verdienst. kein Riester

Sehe ich das richtig, dass wenn er jetzt Riester abschließt, er für verhältnismäßig viel Geld gerade mal so die Zulage bekommt, da der Sonderausgabenabzug ihm nicht viel bringt, weil aufgrund der Zusammenveranlagung beim möglichen Sonderausgabenabzug auch ihre erhaltenen Zulagen gegengerechnet wird?
(Oder erfolgt die Gegenüberstellung möglicher Sonderausgabenabzug und erhaltene Beiträge getrennt und es lohnt sich doch?)

Irgendwie ist mir die Berechnung die das Finanzamt da macht nicht wirklich klar. Ab er hier gibt es sicher jemanden, der mich da aufklären kann oder einen Link hat, wo man das mal bei zusammenveranlagten Doppelverdienern nachvollziehen kann.

Danke im Voraus

Thomas

Hallo Lieber Thomas,

frag dooch einfach einen Versicherungsmakler und lass Dir das persönlich für Deine Familie berechnen.

Du kannst auch den Vermittler der Riester rente Deiner Frau herbeizitieren.

Eigentlich haben alle so einen Rechner - meistens auf dem Laptop!

Eine Möglichkeit im Internet ist mir natürlich nicht bekannt.

Oder stell deine Daten (und die Deiner Frau) hier ein.

Bruttoeinkommen, Geburtsdaten, zu versteuerndes Einkommen, Kirchensteuer, etc. - dann kann man das auch berechnen.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo Thomas,

es gibt ein entscheidendes argument das beide eheleute die riester abschließen sollen. eine genaue berechnung kann dir eigentlich
jeder vernünftigt informierte versicherungsmakler oder versicherungsvertreter geben.

wende dich einfach persönlich an einen.

viele grüße
stefan bröseke
versicherungskaufmann der dkv

Hallo und erst mal danke an die beiden Antwortenden.
Rechenprogramme die (nur) ein Ergebnis ausspucken kenne ich auch. Die Frage kam von einem Bekannten und er brauchte den konkreten Berechnungsweg (ich kann mich erinnern, dass es z.B. bei den Formularen zur Steuererklärung mal so eine Seite gab, wo man den Rechenweg bei Vorsorgeaufwendungen nachvollziehen konnte - sowas in der Art).

Viele Grüße
Thomas