Berechnung Steuer für Selbstständige

Im 4. selbstständigen Jahr werden Unterhalt als Einkommen gewertet. 
Nach Informationen gibt es Möglichkeiten, dass dies nicht angewandt wird.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Sind mehrmonatige, teilweise  Erkrankungen mit Bandscheiben/Rücken einbeziehbar?
detaillierte Informationen - Wie und von wem? 

Im 4. selbstständigen Jahr werden Unterhalt als Einkommen
gewertet. 

erst ab dem 4.?

was war denn in den jahren 1-3?

Nach Informationen gibt es Möglichkeiten, dass dies nicht
angewandt wird.

na dann mal raus mit den infos…

Sind mehrmonatige, teilweise  Erkrankungen mit
Bandscheiben/Rücken einbeziehbar?

bei krankheitskosten sind die aufwendungen evtl. als außergewöhnliche belastung im rahmen der veranlagung zur einkommensteuer berücksichtigungsfähig.

detaillierte Informationen…

fehlen hier m.e.

p.s. - geiles stichwort!

Diese Frage sollte an einen Steuerberater und nicht an einen Kfz-Sachverständigen (wie mich) gestellt werden.

Diese Frage sollte an einen Steuerberater und nicht an einen
Kfz-Sachverständigen (wie mich) gestellt werden.

naja. bei dem stichwort „steuerhandhabung“ könnte man schon auf die idee kommen, dass es sich um ein fahrzeug handelt.

gleich kommt noch ne antwort von einem matrosen…

Sorry, ich bin KEIN Steuerberater und auch kein Spezialist für die Verschleierung von Einkommen oder Verheimlichung von Einkommen zur Berechnung von Unterhalt oder Steuern!! Bitte an entsprechende Stellen wenden.