Berechnung Steuer Nach Heirat

Hallo zusammen,

Aufgrund widersprüchlicher Aussagen leider doch die Nachfrage zu folgendem hypothetischen Sachverhalt:
Ein Alleinverdiener lebt in wilder Ehe mit seiner Freundin.
Wie berechnet man nun einen evtl. Steuervorteil durch Heirat?
Zunächst schien es, dass das Gehalt mit LSK III berechnet wird, doch so einfach scheint es nicht zu sein.
Es gibt weiterhin Gerüchte, mit LSK III müsse man sich auf Rückzahlungen gefasst machen.
Daher die Bitte:
wie berechnet man die Abgabenlast für Steuer und Sozialversicherung für beide als Ehepartner korrekt und in welchem Fall müsste man sich auf eine Rückzahlung gefasst machen.

Herzlichen Dank & Grüsse,
Dmi

Hallo dmi,

du hast recht, so einfach ist es wirklich nicht.
Ich versuchs mal, ok.

Egal, in welcher Steuerklasse ein Arbeitnehmer ist, am Jahresende wird abgerechnet, d.h. es werden alle Einkommen zusammengerechnet, also auch Einkommen aus Vermietung, aus selbständiger Tätigkeit, aus Kapitalerträgen und eben auch aus sogenannter nichtselbständiger Tätigkeit. Auf dieses komplette Einkommen wird dann die Einkommensteuer errechnet.

Die Lohnsteuer, die AN jeden Monat bezahlen müssen, ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die am Jahresende bezahlt werden muss.
Bei den Steuerklassen ist es so, dass in verschiedenen Steuerklassen eine unterschiedliche Belastung monatlich erreicht wird.
Steuerklasse I und IV sind z.B. identisch und am „besten“ auf die zahlende Einkommensteuer „abgestimmt“.

In der weit verbreiteten Kombination III und V ist es so, dass in Steuerklasse III sehr wenig Steuer bezahlt wird, dafür in V sehr viel (auf das Einkommen gerechnet). Oft ist es aber so, dass die Partner sehr unterschiedlich verdienen, sodass die erhöhte Zahlung in Steuerklasse V nicht ausreicht, um die sehr geringe Zahlung in III auszugleichen. Dann sind am Jahresende tatsächlich Nachzahlungen zu erwarten.

Der Vorteil für verheiratet AN besteht in der Berechnung der Einkommensteuer nach der sogenannten Splittingtabelle. Hier wird eine geringere Einkommensteuer angesetzt. Ob diese Berechnung im Einzelfall zu Erstattungen oder Nachzahlungen führt kann aber so pauschal nicht beantwortet werden.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße

Gesine

Hallo Gesine,

Vielen Dank!
Um dieses Wissen ergänzt sähe eine Berechnung nun so aus wie folgt:

Situation 1, Wilde Ehe:
AN Mann und AN Frau arbeiten beide und sind beide in LSK I gruppiert. Steuer und Sozversicherug werden nach den einschlägigen Berechnungsprogrammen berechnet.

Situation 2, Ehe:
AN Mann arbeitet weiter und AN Frau nicht mehr. AN Mann und AN Frau werden zusammen veranlagt. D.h. die geschuldete Steuer beträgt das doppelte der aus dem halbierten Einkommen der Ehegemeinshaft berechnete Steuer. wonach wird diese fiktive Steuerlast für da halbierter Einkommen berechnet? Mit LSK I oder III?
Rechenbeispiel: AN Mann verdient 30.000€. AN Frau 0€ (bzw Minijob, der aber hier nicht in die steuerliche Betrachtung einginge!?). Zusammen verdient die ehegemeinschaft also 30.000€. Dieses wird halbiert und daraus die Steuerlast ermittelt.
Wird hier nun zur Ermittlung der Steuer auf das halbierte Einkommen die LSK I oder III angesetzt? Nun wird diese Steuerlast verdoppelt und ergibt die geschuldete Seuer der Ehegemeinschaft.
Eine Nachzahlung würde sich ergeben, wenn durch die Vorauszahlungen unterjährig eine geringere Steuer bezahlt würde, als nach der obigen Rechnung geschuldete ist.

Freibeträge für Kinder, Betreuung (Krippe), Kapitalerträge etc beider Ehepartner werden in doppelter Höhe dem arbeitenden AN Mann zugeschlagen?

Vielen Dank und Grüsse,
Dmi

Hallo dmi,

fast…

Die Einkommensteuer kennt keine Steuerklassen. Die Steuerklassen sind nur dafür da, um im Laufe des Jahres die Steuerlast zu verteilen.

Selbstverständlich werden am Jahresende noch die Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen etc. gegengerechnet.

Wenn man mal ein bisschen experimentieren möchte, geht man auf . Hier kann man sich seine voraussichtliche Steuerla…

Abermals vielen Dank!

Wenn bei der Berechnung der Steuerlast keine Lohnsteuerklasse angesetzt wird, wonach errechnet sich dann die Steuerlast und wo kann man das nachsehen?
Die meisten Onlinerechner fragen eine Lohnsteuerklasse ab.
Der Knoten platzt, wenn man wüsste, in welcher Tabelle (die zB einer Splittingsituation zugrunde gelegt würde) nun nachgeschaut werden könnte, wie hoch eine Steuerlast bei z.b. 30.000 oder 50.000 ist.
Der verlinkte Rechner funktionierte leider nicht (liegt evtl daran, dass das ipad die Software nicht abspielen kann)

Vielen Dank!!
DMI

Hallo dmi,

nochmal, die Steuerlast berechnet sich nach dem kompletten Einkommen und hat nichts , aber auch gar nichts mit den Steuerklassen zu tun. Es gibt nur eine Einkommensteuer. Der Link funktioniert auf einem Laptop. Ich habe jetzt mal probehalber 30.000 € eingegeben. Hier ist das Ergebnis https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ekst.jsp

Viele Grüße

Gesine