Hallo dmi,
du hast recht, so einfach ist es wirklich nicht.
Ich versuchs mal, ok.
Egal, in welcher Steuerklasse ein Arbeitnehmer ist, am Jahresende wird abgerechnet, d.h. es werden alle Einkommen zusammengerechnet, also auch Einkommen aus Vermietung, aus selbständiger Tätigkeit, aus Kapitalerträgen und eben auch aus sogenannter nichtselbständiger Tätigkeit. Auf dieses komplette Einkommen wird dann die Einkommensteuer errechnet.
Die Lohnsteuer, die AN jeden Monat bezahlen müssen, ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die am Jahresende bezahlt werden muss.
Bei den Steuerklassen ist es so, dass in verschiedenen Steuerklassen eine unterschiedliche Belastung monatlich erreicht wird.
Steuerklasse I und IV sind z.B. identisch und am „besten“ auf die zahlende Einkommensteuer „abgestimmt“.
In der weit verbreiteten Kombination III und V ist es so, dass in Steuerklasse III sehr wenig Steuer bezahlt wird, dafür in V sehr viel (auf das Einkommen gerechnet). Oft ist es aber so, dass die Partner sehr unterschiedlich verdienen, sodass die erhöhte Zahlung in Steuerklasse V nicht ausreicht, um die sehr geringe Zahlung in III auszugleichen. Dann sind am Jahresende tatsächlich Nachzahlungen zu erwarten.
Der Vorteil für verheiratet AN besteht in der Berechnung der Einkommensteuer nach der sogenannten Splittingtabelle. Hier wird eine geringere Einkommensteuer angesetzt. Ob diese Berechnung im Einzelfall zu Erstattungen oder Nachzahlungen führt kann aber so pauschal nicht beantwortet werden.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Viele Grüße
Gesine