Der Stromanbieter hat mitgeteilt, dass er zum 01.Juli diesen Jahres die Preise anhebt. Der Stromverbrauch per 30. Juni kann, muss aber nicht mitgeteilt werden. Wird er nicht mitgeteilt, errechnet Unternehmen Verbrauch per 30. Juni.
Wie erfolgt Berechnung?
Jahresstromverbrauch und Teilung durch 2 oder wird eine andere Berechnung angesetzt? Ist das evtl. gesetzlich geregelt ?
Der Stromanbieter hat mitgeteilt, dass er zum 01.Juli diesen
Jahres die Preise anhebt. Der Stromverbrauch per 30. Juni
kann, muss aber nicht mitgeteilt werden. Wird er nicht
mitgeteilt, errechnet Unternehmen Verbrauch per 30. Juni.
Stromanbieter fragen, wie er berechnet, das wissen wir hier nicht, aber der Stromanbieter.
Berücksichtigen: in den Herbst- und Wintermonaten ist meist mehr Stromverbrauch,…
also doch ablesen lassen oder selber ablesen und dem Stromanbieter mitteilen,…
Wie erfolgt Berechnung?
Jahresstromverbrauch und Teilung durch 2 oder wird eine andere
Berechnung angesetzt? Ist das evtl. gesetzlich geregelt ?
nach den Durchschnittswerten. Die Versorger wissen ziemlich genau, in welchen Monaten wieviel Strom verbraucht wird.
Ist das evtl. gesetzlich geregelt ?
Ja - der Versorger darf schätzen, wenn, aus welchen Gründen auch immer, nicht abgelesen wird. Ablesen & eine Mail bringen den Mieter auf die sichere Seite.