Berechnung tauschähnlicher Umsatz

Kann hier jemand ggf. bei der Berechnung eines tauschähnlichen Umsatzes helfen? Die Berechnung ist mir nicht ganz klar.

Folgender Fall:

A erbringt an B eine Leistung und erhält hierfür von B 3.000 € + Maschinen zur Erbringung der Leistung mit dem gemeinen Wert von 2.000 €.

Wie berechnet sich jetzt die Bemessungsgrundlage?

Mein Ansatz sieht wie folgt aus:

Maschinen (gemeiner Wert) = 2.000 €

  • Wert der zu erbringenden Leistung = 3.000 €
    = 5.000 €

Abzüglich 19 % USt aus Maschine (2.000 x 19/119 = 319,33 €)

./. 319,33 €
= BMG (5.000 – 319,33) 4.680,67 €

Stimmt das so?

Würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.

Danke.

Kann hier jemand ggf. bei der Berechnung eines tauschähnlichen
Umsatzes helfen? Die Berechnung ist mir nicht ganz klar.

Folgender Fall:

A erbringt an B eine Leistung und erhält hierfür von B 3.000 €

  • Maschinen zur Erbringung der Leistung mit dem gemeinen Wert
    von 2.000 €.

Das Entgelt ist also 5.000 Euro - richtig?

Wie berechnet sich jetzt die Bemessungsgrundlage?

Mein Ansatz sieht wie folgt aus:

Maschinen (gemeiner Wert) = 2.000 €

  • Wert der zu erbringenden Leistung = 3.000 €
    = 5.000 €

Entgelt 5.000 Euro.

Abzüglich 19 % USt aus Maschine (2.000 x 19/119 = 319,33 €)

Warum nur aus der Maschine?
./. 319,33 €

= BMG (5.000 – 319,33) 4.680,67 €

Stimmt das so?

Nö.

Würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.

Ja, kurz war sie schon.

Sofern A kein Kleinunternehmer ist, fällt USt in Höhe von 19/119 aus 5.000 Euro = 798,32 Euro an. Die BMGl ist Entgelt abz. USt = 5.000 abzüglich 798,32 = 4.201,68 Euro.

Hätte A keine Maschine bekommen, sondern nur 5.000 Euro z. B. in bar - fiele dann keine USt an? Na also, das kann nicht sein.

Ob evtl. noch aus der Maschine VorSt abzugsfähig ist, kann aus den Angaben nicht abgeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Super, vielen Dank!