Kann hier jemand ggf. bei der Berechnung eines tauschähnlichen
Umsatzes helfen? Die Berechnung ist mir nicht ganz klar.
Folgender Fall:
A erbringt an B eine Leistung und erhält hierfür von B 3.000 €
Maschinen zur Erbringung der Leistung mit dem gemeinen Wert
von 2.000 €.
Das Entgelt ist also 5.000 Euro - richtig?
Wie berechnet sich jetzt die Bemessungsgrundlage?
Mein Ansatz sieht wie folgt aus:
Maschinen (gemeiner Wert) = 2.000 €
Wert der zu erbringenden Leistung = 3.000 €
= 5.000 €
Entgelt 5.000 Euro.
Abzüglich 19 % USt aus Maschine (2.000 x 19/119 = 319,33 €)
Warum nur aus der Maschine?
./. 319,33 €
= BMG (5.000 – 319,33) 4.680,67 €
Stimmt das so?
Nö.
Würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.
Ja, kurz war sie schon.
Sofern A kein Kleinunternehmer ist, fällt USt in Höhe von 19/119 aus 5.000 Euro = 798,32 Euro an. Die BMGl ist Entgelt abz. USt = 5.000 abzüglich 798,32 = 4.201,68 Euro.
Hätte A keine Maschine bekommen, sondern nur 5.000 Euro z. B. in bar - fiele dann keine USt an? Na also, das kann nicht sein.
Ob evtl. noch aus der Maschine VorSt abzugsfähig ist, kann aus den Angaben nicht abgeleitet werden.