Hallo,
person X kämpft bereits seit 1 1/2 jahren um eine Umschulung. gab bereits fragen deswegen hier.
Jetzt ist die situation folgende: person X wird von der krankenkasse ausgesteuert und muss zum Arbeitsamt. Die DRV hat immer noch keine entscheidung getroffen bezw. einen bescheid erstellt. Person X hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Also kann es bis es zu einer entscheidung für eine Umschulung noch dauern.
Arbeitslos melden kann sich person x aber auch nicht leisten also wird x wohl erst mal arbeiten müßen, auch wenn das aus gesundheitlichen gründen nicht sinnvoll wäre. Denn im erlernten beruf kann sie nur noch unter 3std. arbeiten, eigentlich müßte x auf einen büro job umschulen. jetzt bleibt x aber nichts anderes übrig als zu arbeiten und zwar als raumpflegerin. kann x aber eigentlich auch nicht. ABer vom ALG1 leben geht auch nicht.
Jetzt die fragen:
kann x bis zur entscheidung über eine umschulung eine arbeit aufnehmen,egal welche?
Von welchem einkommen wird bei genemigter umschulung das übergangsgeld berechnet,von dem einkommen ,welches sie jetzt verdient oder von dem, was sie vorher im erlernten beruf hatte??
MFG Vincent