Berechnung Überstundenabbau bei Kurzarbeit

Hallo zusammen!
Habe schon ein bisschen gesucht, aber die für meinen Fall passende Antwort nicht bekommen…

Mein Betrieb (UG, 5 Mitarbeiter) hat seit 01.12.10 Kurzarbeit angemeldet. Nun sollten wir erst ein paar Überstunden abbauen, die lt. Zeitkonto angefallen sind. Soweit so gut.

Unsere „Chefin“ hat überhaupt keine Ahnung mit arbeitsrechtlichen Dingen und lässt alles relevante über ihren Steuerberater regeln. Entsprechend kann sie auf Fragen keine adäquate Antwort geben. Insgesamt sehr unbefriedigend…

Meine Frage nun: Wenn -wie in unserem Falle- eine tägl. Arbeitszeit von 4 Stunden (wh. Kurzarbeit) vereinbart ist und ich Überstunden abbauen soll: Berechnet man dann 4 Stunden pro Tag oder die eigentliche AZ lt. Vertrag?

Damit einhergehend nur zur Sicherheit die Frage: Ein Urlaubstag bleibt ein Urlaubstag, egal ob Kurzarbeit oder nicht, richtig?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus!

Guten Rutsch ins neue Jahr :smile:
es grüßt rsc83

Hallo,
leider kenne ich mich nur mit Kurzarbeit NULL-Stunden aus.

Auch hallo,

es werden 4 Stunden berechnet, aber grundsätzlich sollten Überstunden vor dem Beginn der
Kurzarbeit abgegolten sein. Urlaubstage bleiben.
Gruß
Cress

Hallo Cress,

das klingt schon wieder spannend irgendwie…

Kennst du dafür die rechtliche Grundlage genauer? Bzw. kennst du eine Quelle dafür?

Danke für deine Antwort.
Gruß rsc83

Hallo rsc83,
leider kenne ich mich mit Kurzarbeit nicht aus. Logisch wäre aber, dass man die vier Stunden zu Grunde legt.
LG Lotte

Hallo,
bevor überhaupt seitens der Arbeitsagentur Kurzarbeit verfahren werden darf, müssen Überstunden abgebaut werden. D.h. in dem Fall wird von den arbeitsvertraglichen Stunden ausgegangen. Erst wenn die Überstunden darf man Kurzarbeit abrechnen.
Ein Urlaubstag (ungeplanter) kann Anstelle von Kurzarbeit genommen werden. Für den Urlaubstag gilt auch die vertragliche AZ.

Bei einer täglichen AZ von 4 Stunden bedeutet dies, dass diese 4 Stunden der Arbeitgeber zahlt und die ausgefallene AZ über Kurzarbeit abgerechnet wird. Überstunden könnte man abbauen, indem von 4 Stunden arbeitet und den Rest Überstunden abbaut oder für den ganzen Tag Überstunden abbaut. In jedem Fall ist es ein komplett vom Arbeitgeber zu bezahlender Arbeitstag.
Bei der Urlaubsnahme wird der Tag auch komplett (also mit 7 oder 8 Stunden) vom Arbeitgeber bezahlt. Der AG muss nur, um die Förderung zu erhalten gewisse Bedingungen erfüllen. Und da kann der Urlaubstag mit heran gezogen werden. Für den Arbeitnehmer ist das nicht relevant.
Gute Infos über Kurzarbeit gibt es aber über die Homepage der Arbeitsagentur.

Gruß

Hallo rsc83,

hier bin ich leider absolut überfragt und habe auch keine Idee, wer hier, außer der Gewerkschaft, weiterhelfen könnte.

Tut mir leid, aber die Frage kann ich nicht beantworten.

Viele Grüße

Du hast einen Arbeitsvertrag über 8 Stunden (nehme ich an) 4 Stunden arbeitest du, und 4 kommen von deinem Gleitzeitkonto = 8 h bezahlt. Du kannst erst in Kurzarbeit fallen, wenn alle deine Ü-Stunden aufgebraucht sind. Auch hier hast du wieder 8 h, arbeitest aber nur 4 h, dann bekommst du die 4 die du gearbeitet hast voll bezahlt, von den vier die ausgefallen sind bekommst du Kurzarbeitergeld, das sind glaub 67%.