Hallo zusammen!
Habe schon ein bisschen gesucht, aber die für meinen Fall passende Antwort nicht bekommen…
Mein Betrieb (UG, 5 Mitarbeiter) hat seit 01.12.10 Kurzarbeit angemeldet. Nun sollten wir erst ein paar Überstunden abbauen, die lt. Zeitkonto angefallen sind. Soweit so gut.
Unsere „Chefin“ hat überhaupt keine Ahnung mit arbeitsrechtlichen Dingen und lässt alles relevante über ihren Steuerberater regeln. Entsprechend kann sie auf Fragen keine adäquate Antwort geben. Insgesamt sehr unbefriedigend…
Meine Frage nun: Wenn -wie in unserem Falle- eine tägl. Arbeitszeit von 4 Stunden (wh. Kurzarbeit) vereinbart ist und ich Überstunden abbauen soll: Berechnet man dann 4 Stunden pro Tag oder die eigentliche AZ lt. Vertrag?
Damit einhergehend nur zur Sicherheit die Frage: Ein Urlaubstag bleibt ein Urlaubstag, egal ob Kurzarbeit oder nicht, richtig?
Hallo,
bevor überhaupt seitens der Arbeitsagentur Kurzarbeit verfahren werden darf, müssen Überstunden abgebaut werden. D.h. in dem Fall wird von den arbeitsvertraglichen Stunden ausgegangen. Erst wenn die Überstunden darf man Kurzarbeit abrechnen.
Ein Urlaubstag (ungeplanter) kann Anstelle von Kurzarbeit genommen werden. Für den Urlaubstag gilt auch die vertragliche AZ.
Bei einer täglichen AZ von 4 Stunden bedeutet dies, dass diese 4 Stunden der Arbeitgeber zahlt und die ausgefallene AZ über Kurzarbeit abgerechnet wird. Überstunden könnte man abbauen, indem von 4 Stunden arbeitet und den Rest Überstunden abbaut oder für den ganzen Tag Überstunden abbaut. In jedem Fall ist es ein komplett vom Arbeitgeber zu bezahlender Arbeitstag.
Bei der Urlaubsnahme wird der Tag auch komplett (also mit 7 oder 8 Stunden) vom Arbeitgeber bezahlt. Der AG muss nur, um die Förderung zu erhalten gewisse Bedingungen erfüllen. Und da kann der Urlaubstag mit heran gezogen werden. Für den Arbeitnehmer ist das nicht relevant.
Gute Infos über Kurzarbeit gibt es aber über die Homepage der Arbeitsagentur.
Du hast einen Arbeitsvertrag über 8 Stunden (nehme ich an) 4 Stunden arbeitest du, und 4 kommen von deinem Gleitzeitkonto = 8 h bezahlt. Du kannst erst in Kurzarbeit fallen, wenn alle deine Ü-Stunden aufgebraucht sind. Auch hier hast du wieder 8 h, arbeitest aber nur 4 h, dann bekommst du die 4 die du gearbeitet hast voll bezahlt, von den vier die ausgefallen sind bekommst du Kurzarbeitergeld, das sind glaub 67%.