Hallo,
angenommen man hat 30 Tage Urlaub. Der Vertrag besteht vom 08.01.08 bis zum 30.04.08. Es ist keine Probezeit vereinbart.
Auf wieviel Urlaubstage besteht Anspruch? 10 oder 9 Tage?
Vielen Dank für Antwort
Hallo,
angenommen man hat 30 Tage Urlaub. Der Vertrag besteht vom 08.01.08 bis zum 30.04.08. Es ist keine Probezeit vereinbart.
Auf wieviel Urlaubstage besteht Anspruch? 10 oder 9 Tage?
Vielen Dank für Antwort
Hallo,
weder noch.
3 volle Monate = 3/12 =1/4 des Jahresanspruchs = 7,5 (8) Tage.
Viele Grüße
EK
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Und was ist mit dem Januar? Werden da keine Anteile berücksichtigt?
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Nein,
da der Urlaub sich nicht nach Kalendermonaten, sondern nach tatsächlicher Beschäftigungszeit berechnet
UND
bei der dieser Beschäftigungszeit gem. § 5 BUrlG IMMER nach „unten“ abgerundet wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
In Deinem Fall ergeben sich also 3 Monate und 23 Tage Beschäftigungszeit und somit Anspruch auf Teilurlaub für 3 Monate.
&Tschüß
Wolfgang
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