ok, Monat august ist mir ein fehler unterlaufen.
Also nochmal: 167 Std. mal 11,26€ std. Lohn=1880,42€+390€ Urlaubsgeld=2270,42€+230€ zulagen ergibt 2500€ brutto. Monate september und oktober stimmen. so und warum bei 2500€ oder 2700€ soviel netto rauskommt? Steuerklasse 3 und eine hohen monatlichen steuerfreibetrag auf steuerkarte.
so was wird bei der berchnung kranken oder verletztengeld zur grundlage genommen? der reine grundlohn von 1880€ bzw. 2006€ oder wirklich das komplette brutto?
ich brauch nicht mal mein rechner zücken ( ^^ rechner wie witzig ) und weiß jetzt schon das du einen denk fehler in der matrix deiner logik besitzt… sry
was meinst du mit verletzten geld… ? Unfallversicherung?!
lohnsteuerklasse 3 bedeutet das du verheiratet bist…? Das ist das konzept der gemeinschaft und haushaltskasse… du wirst belohnt wenn du nicht single bist… lol
Unfallversicherung wird nicht berechnet…!
Und lässt du dir deine überstunden und dein urlaubsgeld etwa auszahlen…
ich hoffe du weißt das du damit in eine höhre lohnklasse rutscht…
das ist keine win=win strategie… das müsste dir auffallen wenn du dein brutto/netto ergebniss vergleichst… so viel ist das auch nicht…
Geld hat den gleichen stellenwert wie die eigene tat am tag…
ich bin seit dem 11.10.13 aufgrund einer verletzung eine arbeitsunfalles von 2011 erkrankt.also ist die bg zuständig nach 6 wochen lohnfortzahlung verletztengeld zu zahlen. so ,da mein arbeitsverhältnis aber zum 31.10.13 beendet wurde,befristeter vertrag,wurde mir mit der letzten abrechnung die noch zustehenden urlaubstage vergütet.
Und ja Überstunden regelung ist leider so,auszahlen lassen ja,abfeiern nein.
so,verletztengeld sind 80% vom letzten einkommen. Wird jetzt aber vom grundlohn berechnet,oder vom tatsächlichen zu versteuertem einkommen?
oder??? zumin. hab ich das irgendwie so in erinnerung, meld dich zum 31.11. mal lieber Arbeitslos, sonst hast du keinen anspruch mehr… die wollen immer das man ca. 3 monate vorher bescheid gibt… das ist assozial… mit dem sparen haben wir das ja alle raus… wir sparen sogar an kulanz… wo soll das noch hinführen… XD
„Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoentgelt. Abgezogen davon werden dann noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.“
Arbeitslosmeldung nicht möglich. Bitte richtig lesen. ich bin Arbeitsunfähig erkrankt für längere zeit . Es erfolgt eine erneute Op aufgrund der Verletzungen vom Arbeitsunfall 2010.
zu verzapfen, wenn du -offensichtlich- von tuten und blasen keine Ahnung hast aber davon ganz viel!
www heisst wer weiss was und nicht wer vermutet oder denkt was!
Der TE hatte einen Arbeitsunfall und daraus resultiert das Verletztengeld!
Das hat weder mit Krankengeld geschweigedem was mit Arbeitslosigkeit zu tun!
Melde Dich in ´nem anderen Forum an wo Du straflos solchen Mist verbreiten kannst!
Kopfschüttelnd über derartig viel Dummheit, ramses90
Das Verletztengeld errechnet sich auf die gleiche Weise wie das Krankengeld. Allerdings bestehen Unterschiede hinsichtlich der Höhe des Anspruchs. So beträgt das Verletztengeld 80 % des Regelentgelts (Krankengeld: 70 %), ist jedoch auf die Höhe des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Bei der Berechnung des Verletztengeldes sind im Unterschied zum Krankengeld steuerfreie Entgeltbestandteile (z. B. Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), die somit nicht beitragspflichtig in der Krankenversicherung sind, ebenso zu berücksichtigen, wie Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung