Berechnung Versandkosten und Incoterms

Hallo!

Wir verkaufen in unserer Firma Waren ins In- und Ausland und berufen uns bei den Versandbedingungen immer auf die Incoterms 2000. Sämtliche Artikel werden standardmäßig immer EXW angeboten.
Erst wenn der Kunde möchte, das wir den Versand organisieren ändern sich unsere Versandbedingungen. Die Versandkosten berechnen wir dann an den Kunden als extra Rechnungsposten weiter.
Meine Frage: Wenn wir Versand organisieren, versichern, die Ware in unserem Betrieb aufladen usw. ist das lt. Incoterms ja z.B. eine D-Klausel (DDP, DDU).
Jetzt bin ich aber unsicher, da in den Incoterms immer davon die Rede ist, wer die Kosten für den Transport trägt. Wir sind zwar gegenüber dem Spediteur Auftraggeber und Rechnungsempfänger, berechnen die Kosten aber an unsere Kunden weiter.
Ist dann die Klausel DDU an den Kunden korrekt?

Viele Grüße
Anja

Hi,

sofern es sich um Seefracht ggf. auch Luftfracht handelt ja denn die Kosten sind für den Transport im B/L vorausbezahlt.

Da DUU bzw. DDP nichts über die Versicherung aussagen, würde ich hier immer noch ein separate Vereinbarung neben den Frachtkosten mit dem Empfänger treffen bzw. die Kosten separat ausweisen.

Viele Grüße
MeToo

Danke für die schnelle Antwort.
Leider bin ich aber immer noch nicht weiter.

Wir treffen immer getrennte Vereinbarungen über Versand und Versicherung und berechnen diese dann als getrennten Rechnungsposten weiter.

Im Endeffekt trägt also immer der Käufer die Kosten des Versandes. Meines Erachtens sagt das aber gar nichts über die eigentliche Incoterm-Klausel aus, oder?
Es kommt meiner Meinung nach doch immer darauf an, wer den Versand organisiert, beläd usw und damit das Risiko des Versandes trägt?!

Viele Grüße
Anja

Hi,

soweit alles richtig, neben den Transportkosten muss auch die Versicherung speziell bei DDU/DDP geregelt werden und das der Käufer unter dem Strich alles bezahlt versteht sich von selbst. Der Gefahrenübergang wird durch die Incoterms ebenfalls geregelt und da fahrt ihr mit EXW besser :wink:

Viele Grüße
Me

Hallo Anja,

sicherlich zahlt am Ende der Käufer die Fracht.

Bei EXW berechnest du lediglich die Ware. Um die Abholung, Transport, Versicherung und evtl. Export-Zollabfertigung muss sich dann euer Kunde kümmern.

Hingegen bei DDU/DDP ihr die Abholung, Transport, evtl. Versicherung (siehe unten), Exportabfertigung und (je nachdem) DDP = Importverzollung im Drittland DDU = Unverzollt zum Empfänger übernehmt. Diese Kosten werden sicherlich von euch wiederum als extra Position in der Rechnung auftauchen.

Versicherungspflicht besteht nur bei der Klausel CIF und CIP. Bei allen anderen Klausen müsstet ihr bzw. der Käufer selber mit einer Versicherung eindecken oder dieses über den Spediteur vornehmen lassen. Die Kostenübernahme müsste durch euch und euren Kunden vereinbart werden. Sollte keine Versicherung eingedeckt sein haftet der Spediteur nur mit 8 1/3 SZR vom Warenwert der beschädigten Ware.

Also DDU/DDP (je nachdem wer die Importzollabfertigung übernimmt) währe sicherlich richtig, auch wenn die Fracht in der Rechnung auftaucht.

Ich habe dir hier die Incoterms 2000 von Oskar Schunk beigefügt. Hier kannst du dich über sämtliche Incoterms informieren. Wer die Haftung hat und wer die Kosten für den Transport trägt.

http://www.ihk-oldenburg.de/download/incoterms.pdf

Gruß

YESTER

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Yester,

vielen Dank - das hilft mir schon sehr viel weiter. Die Incoterms habe ich hier mehrfach in gedruckter Form vorliegen. Verwirrt hat mich immer nur die Aussage wer wann die Kosten zu tragen hat.

Aber jetzt bin ich mir sicher, das allein die Weiterberechnung der Frachtkosten nichts mit dem Incoterm zu tun hat.

Danke nochmal!
Anja