Hallo!
Wir verkaufen in unserer Firma Waren ins In- und Ausland und berufen uns bei den Versandbedingungen immer auf die Incoterms 2000. Sämtliche Artikel werden standardmäßig immer EXW angeboten.
Erst wenn der Kunde möchte, das wir den Versand organisieren ändern sich unsere Versandbedingungen. Die Versandkosten berechnen wir dann an den Kunden als extra Rechnungsposten weiter.
Meine Frage: Wenn wir Versand organisieren, versichern, die Ware in unserem Betrieb aufladen usw. ist das lt. Incoterms ja z.B. eine D-Klausel (DDP, DDU).
Jetzt bin ich aber unsicher, da in den Incoterms immer davon die Rede ist, wer die Kosten für den Transport trägt. Wir sind zwar gegenüber dem Spediteur Auftraggeber und Rechnungsempfänger, berechnen die Kosten aber an unsere Kunden weiter.
Ist dann die Klausel DDU an den Kunden korrekt?
Viele Grüße
Anja