Hallo,
ich hab schon ein wenig im Internet gestöbert, aber keine richtige Antwort auf meine Frage gefunden.
Gerda hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Sie wird aber in dieser Zeit schwanger und der Arbeitsvertrag läuft aus. Sie erhält ein Jahr Elterngeld. Nun kann Gerda nach der Elternzeit wieder bei ihrem alten Arbeitgeber anfange, jedoch nicht direkt im Anschluss an die Elternzeit. Sie wird sich also für vier Wochen Arbeitssuchend melden. Ist besser wie Harzt 4 findet Gerda.
Wie wird jetzt das Arbeitslosendgeld berechnet? Aus dem Elterngeld? Aus ihrem letzten Gehalt?
Und wie lange dauert es in der Regel, bis der Antrag durch ist?
Vielen herzlichen Dank,
Gruß Lulea