Berechnung von ausbezahlten Urlaub

Wie berechnet man ausbezahlten Urlaub?
Ist es der Bruttolohn durch Arbeitstage mal Urlaubstage?
Oder wie funktioniert das?
Gruß
AMW

Auf dem Schlauch stehend…

Wie berechnet man ausbezahlten Urlaub?
Ist es der Bruttolohn durch Arbeitstage mal Urlaubstage?
Oder wie funktioniert das?
Gruß
AMW

Hi!

Anhand der nicht erfolgten Antworten bin ich vermutlich nicht der Einzige, der Dein Anliegen nicht so ganz versteht.

Schilder Dein Anliegen doch mal etwas genauer!

LG
Guido

Hallo,
ich frage mich gerade, ob es überhaupt legal ist, den Urlaub auszuzahlen… und wenn ja, in welchen Fällen???
Ist es nicht (mehr?) so, dass der Erholungsurlaub in jedem Falle genommen (und gewährt) werden muss?

Ein Fall fiel mir ein: fristlose Kündigung, doch da könnte man doch durchaus sagen, dass sofort bezahlt Urlaub genommen wird und das Arbeitsverhältnis dann endet, wenn der Urlaubsanspruch erfüllt ist. Nein?

In welchem Fall würde denn der Urlaub „ausbezahlt“ werden? Man kann seinen erworbenen Urlaubsanspruch nicht mehr nehmen… und erhält als Gegenleistung Geld?

Zum Thema:
Wenn Urlaub „ausbezahlt“ werden kann/darf/soll, dann würde ich schon rechnen:
Bruttogehalt durch Arbeitstage mal Urlaubstage.

Grüße, Jogi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

off topic
Hi!

ich frage mich gerade, ob es überhaupt legal ist, den Urlaub
auszuzahlen…

Ist es.

und wenn ja, in welchen Fällen???

Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Vereinbarung (z.B. tariflich), die eine Auszahlung regelt, wenn der Urlaub bspw. aus Krankheit nicht genommen werden kann / Freundlichkeit des Arbeitgebers, wenn der Urlaub ansonsten verfallen würde

Ist es nicht (mehr?) so, dass der Erholungsurlaub in jedem
Falle genommen (und gewährt) werden muss?

In jedem Fall war das noch nie so!

Ein Fall fiel mir ein: fristlose Kündigung, doch da könnte man
doch durchaus sagen, dass sofort bezahlt Urlaub genommen wird
und das Arbeitsverhältnis dann endet, wenn der Urlaubsanspruch
erfüllt ist. Nein?

Nein! Dann wäre die Kündigung nicht fristlos.

Anderes Beispiel: Restanspruch 30 Arbeitstage, 14 Tage Kündigungsfrist, und der AN kündigt mit dieser Frist. Was macht man mit den 20 Tagen, die bei einer 5-Tage-Woche übrig bleiben? Auszahlen!

Wenn Urlaub „ausbezahlt“ werden kann/darf/soll, dann würde ich
schon rechnen:
Bruttogehalt durch Arbeitstage mal Urlaubstage.

Wenn ein gleichbleibendes Gehalt ist, dann kann ich da durchaus zustimmen, aber bei wechselndem Lohn wird es geringfügig komplizierter…

LG
Guido

Bruttogehalt durch Arbeitstage mal Urlaubstage.

wieviel Arbeitstage ? 19 oder 22 ?
Ist das Bruttogehalt um Tantiemen oder Weihnachtsgeld
anzupassen ?

Gruss

Ich wünsche Dir auch ein freundliches Hallo!

wieviel Arbeitstage ? 19 oder 22 ?

Wie viele Tage wären denn GEARBEITET worden?

Ist das Bruttogehalt um Tantiemen

Wären die sonst auch geflossen?

oder Weihnachtsgeld
anzupassen ?

Das eher nicht!

Man müsste allerdings wissen, was zu Tantiemen (und evtl. auch Weihanchtsgeld - ich halte nichts für unmöglich) vereinbart wurde.

Einfach gesagt: Das Geld, was in der Urlaubszeit (wäre sie gewährt worden) bezogen wird, wird bei der Verrechnung berücksichtigt.

LG
Guido

Ich wünsche Dir auch ein freundliches Hallo!

Hallo auch,

wieviel Arbeitstage ? 19 oder 22 ?

Wie viele Tage wären denn GEARBEITET worden?

na ja, der Urlaub hat sich mit den Jahren auf über 90 Tage
angesammelt. Um aber die Rückstellungen fürs neue Jahr
im Griff zu halten soll der Urlaub weg.
Ich hätte einen Monat mit 19 Tagen gewählt :smile:. Die GL rechnet
aber mit 22 Tagen… ich denke man müsste sich einigen.

Ist das Bruttogehalt um Tantiemen

Wären die sonst auch geflossen?

ja, sicher, Tantiemen gibts immer für das vergangene Jahr
und für den Urlaubsausgleich müsste IMHO das Jahresgehalt
durch die Anzahl Arbeitstage * Urlaubstage gerechnet werden
oder ?

Man müsste allerdings wissen, was zu Tantiemen (und evtl. auch
Weihanchtsgeld - ich halte nichts für unmöglich) vereinbart
wurde.

Tantiemenvereinbarung ist einzig vereinbart, dass nach Massgabe der GL und in Abhängigkeit vom Jahreergebnis und in Abhängigkeit von Verfügbarkeit des Mitarbeiters (hier könnte der Knackpunkt liegen, warum die Tantieme nicht einfliesst??).

Gruss

Einfach gesagt: Das Geld, was in der Urlaubszeit (wäre sie
gewährt worden) bezogen wird, wird bei der Verrechnung
berücksichtigt.

LG
Guido

Hi!

na ja, der Urlaub hat sich mit den Jahren auf über 90 Tage
angesammelt. Um aber die Rückstellungen fürs neue Jahr
im Griff zu halten soll der Urlaub weg.

Normalerweise verfällt alter Urlaub spätestens am 31.03. des Folgejahres.

Ich hätte einen Monat mit 19 Tagen gewählt :smile:. Die GL rechnet
aber mit 22 Tagen… ich denke man müsste sich einigen.

Oder man rechnet alles auf Kalendertage um - oder man rechnet immer mit 30 Monatstagen…

ja, sicher, Tantiemen gibts immer für das vergangene Jahr
und für den Urlaubsausgleich müsste IMHO das Jahresgehalt
durch die Anzahl Arbeitstage * Urlaubstage gerechnet werden
oder ?

Nein - sagte ich doch schon.

Tantiemenvereinbarung ist einzig vereinbart, dass nach
Massgabe der GL und in Abhängigkeit vom Jahreergebnis und in
Abhängigkeit von Verfügbarkeit des Mitarbeiters (hier könnte
der Knackpunkt liegen, warum die Tantieme nicht einfliesst??).

Naja - ohne genauen Wortlaut wird man da nicht weiterkommen.

LG
GUido

P.S. Da ich keine Lust habe, weiter die FAQ:1129 zu ignorieren, beende ich hier