Berechnung von Börsengewinnen

Da vor einiger Zeit mir keiner diese Frage beantwortet hat, versuche ich es nun noch einmal:

Ich habe einmal gelesen, dass die Berechnungsvorschrift für den Aktiengewinn bzw. den Aktienverlust geändert wurde. Von FIFO auf LIFO oder andersherum. Wie berechne ich den Gewinn/Verlust? Hier ein Beispiel:

Aktie A - Kauf - 500 Stück für je 1,00 Euro = 500 Euro
Aktie A - Kauf - 500 Stück für je 0,80 Euro = 400 Euro
Aktie A - Verkauf - 500 Stück für 1,20 Euro = 600 Euro

Welchen Gewinn habe ich jetzt?
600 Euro - 400 Euro = 200 Euro
oder
600 Euro - 500 Euro = 100 Euro

Je nach Berechnungsvorschrift habe ich entweder 200 oder 100 Euro Gewinn. Welche ist anzuwenden?

Ich habe noch eine 2. Frage: Sind die ganzen Trading/Ordergebühren anzurechnen bei der Ermittlung der Gewinne/Verluste?

Danke im Voraus.

Alex

Da vor einiger Zeit mir keiner diese Frage beantwortet hat,
versuche ich es nun noch einmal:

Dann muss ich die Frage übersehen haben! :wink:

Ich habe einmal gelesen, dass die Berechnungsvorschrift für
den Aktiengewinn bzw. den Aktienverlust geändert wurde. Von
FIFO auf LIFO oder andersherum.

Genau!

Wie berechne ich den Gewinn/Verlust? Hier ein Beispiel:
Aktie A - Kauf - 500 Stück für je 1,00 Euro = 500 Euro
Aktie A - Kauf - 500 Stück für je 0,80 Euro = 400 Euro
Aktie A - Verkauf - 500 Stück für 1,20 Euro = 600 Euro

Das war ein beliebtes Spielchen. Ich kaufe eine Aktie, mit der ich fett im plus bin, kurz vor dem geplanten Verkauf nochmal in gleicher Stückzahl, dann verkaufe ich ein paar Tage später (mit erhofftem kleinen Verlust) und hab Spass mit den steuerfreien Gewinnen aus der ersten Tranche.

Welchen Gewinn habe ich jetzt?
Je nach Berechnungsvorschrift habe ich entweder 200 oder 100
Euro Gewinn. Welche ist anzuwenden?

First in, first out! Damit man möglichst mit allen Deals in die (noch)geltende Spekulationsfrist fällt.
Antwort also: 100€ Gewinn.

Ich habe noch eine 2. Frage: Sind die ganzen
Trading/Ordergebühren anzurechnen bei der Ermittlung der
Gewinne/Verluste?

Oh ja!

Danke im Voraus.

Alex

Gerne wieder
Frank

Danke für die präzise Antwort!
Ich hätte da noch 2 kleine Fragen zum Thema:

Zählt die Freigrenze von 512 Euro (für Aktien die unter ein Jahr gehalten wurden) für jede Aktie oder für alle gesamt.

Also so:
Gewinn mit Aktie A = 300 Euro
Gewinn mit Aktie B = 800 Euro

Muss ich da Aktie B versteuern (800 Euro), oder die Summe aus A und B (1100 Euro)?

Wie wird denn der Gewinn versteuert, wenn man über die Freigrenze von 512 Euro kommt? Wie hoch ist der abzuführende Prozentsatz? (20% ?)

Vielen Dank
Alex

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Zählt die Freigrenze von 512 Euro (für Aktien die unter ein
Jahr gehalten wurden) für jede Aktie oder für alle gesamt.

Für alle Geschäfte eines Jahres.

Also so:
Gewinn mit Aktie A = 300 Euro
Gewinn mit Aktie B = 800 Euro

Muss ich da Aktie B versteuern (800 Euro), oder die Summe aus
A und B (1100 Euro)?

Summe aus A und B

Wie wird denn der Gewinn versteuert, wenn man über die
Freigrenze von 512 Euro kommt? Wie hoch ist der abzuführende
Prozentsatz? (20% ?)

Das blöde an der Freigrenze (im Gegensatz zum Freibetrag) ist folgendes: Erzielst du 510 Euro, sind die steuerfrei. Erzielst du 520 Euro, sind nicht nur die 8 Euro über der Freigrenze zu versteuern, sondern die kompletten 520€.
Die Steuerlast hängt von der Art des Gewinns ab, also ob dieser unter das Halbeinkünfteverfahren fällt oder nicht. Zu versteuern ist das ganze dann mit deinem persönlichen Steuersatz (nach aktueller LAge)

Frank

Bei Aktien zählt doch das Halbeinkünfteverfahren, denke ich. Also müsste ich bei 520 Euro Gewinn 260 Euro versteuern. Wo erfahre ich meinen persönlichen Steuersatz? Wovon ist der abhängig?

Alex

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Bei Aktien zählt doch das Halbeinkünfteverfahren, denke ich.
Also müsste ich bei 520 Euro Gewinn 260 Euro versteuern. Wo
erfahre ich meinen persönlichen Steuersatz? Wovon ist der
abhängig?

Alex

Das ist erstmal richtig. Du musst nur die Hälfte versteuern, aber der volle Betrag wird zur Progression auf dein steuerpflichtiges Einkommen aufgeschlagen, so wird der Steuersatz ermittelt. LEtztendlich steht der erst genau nach deiner Steuererklärung fest.
Aber du kannst zum Beispiel in den Schallöhr-Tabellen nachschauen und ungefähr schätzen, was du an einkommen hast.

Frank

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Danke Frank,

ich habe noch nichts weiter über diese Tabelle gefunden, aber ich werde einfach mal weiter suchen. Vielen Dank für die Infos.

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Frank,

ich habe noch nichts weiter über diese Tabelle gefunden, aber
ich werde einfach mal weiter suchen. Vielen Dank für die
Infos.

http://www.schalloehr-verlag.de/jubilaeumsaktion/
Steuertabelle - Kostet 2 Euro.

Frank

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Danke nochmal.

Da ist mir doch glatt noch eine Frage zum Thema eingefallen:

Wie ist das mit sonstigen Kosten die im Zusammenhang mit dem „Traden“ sind?

  • Kosten für Limiterteilungen
  • Kosten für Streichung / Nichterfüllung von Orders
  • Kosten für irgendwelche kostenpflichtigen Programme / Dienstleistungen für Realtimekurse etc…

Viele Grüße,
Alex

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Danke nochmal.

Da ist mir doch glatt noch eine Frage zum Thema eingefallen:

Wie ist das mit sonstigen Kosten die im Zusammenhang mit dem
„Traden“ sind?

  • Kosten für Limiterteilungen
  • Kosten für Streichung / Nichterfüllung von Orders
  • Kosten für irgendwelche kostenpflichtigen Programme /
    Dienstleistungen für Realtimekurse etc…

Viele Grüße,
Alex

Hallo Alex,

  • Die Kosten für Limits müssten auch absetzbar sein, ebenso wie alle anderen Kosten im Zusammenhang mit den Orders.
  • Die Kosten für Programme etc. sind eher nicht absetzbar (versuchen kann man’s ja mal).
    Frank