Hallo,
nachdem ich im Sommer Zwillinge erwarte habe ich zwei Fragen zur
Berechnung des Elterngeldes und hoffe, hier kann mir jemand helfen.
-
wie werden die Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit für die
Berechnung herangezogen (Umsatz oder Gewinn, Erfolgt die Berechnung
Stichtagsbezogen - sprich die Geburt ist bspw. am 1.7. - wird dann
das Einkommen vom 01.07.VJ bis 30.06.Geburtsjahr gewertet oder zählen
die Einkünfte im Jahr vor der Geburt? -
wird erhaltenes Arbeitslosengeld bei der Berechnung des
Elterngeldes mit gezählt? -
wird erhaltendes Überbrückungsgeld im Rahmen einer Existenzgründung
bei der Berechnung des Elterngeldes mit gezählt?