Berechnung von Emails auf Arztrechnung

Hallo, ich habe einige emails an meinen Arzt geschickt, jeweils die Ergebnisse der FAchärtze im ANhang. Jetzt hat mir der Arzt pro email 20 € berechnet. Eine Email habe ich ihm an einem Sonntagabend geschickt, auf der rechnung stand diese mit 20 € und 100% Feiertagsaufschlag, da sie ja abends geschrieben wurde. In der Begründung, die mir der Arzt schickte, schrieb er, dass dies genauso zu berechnen sei, als wenn ich Ihn angerufen hätte. Davon abgesehen, dass meine PKV mir das erstattet hat, empfinde ich so ein Verhalten, als ,Abzocke"! Meine Fragen:

  1. Darf er jede email berechnen?
  2. Darf er den Feiertags-/Wochenendaufschlag nehmen?

(Und jetzt verstehe ich auch, warum viele Ärzte Samstag nach vereinbarung geöffnet haben)

Gruß
MG aus P

Offensichtlich ist das in den Tarifen so vorgesehen, sonst hätte es die PKV nicht refundiert,
darum verstehe ich Deine Anfrage nicht, oder bist Du der Sparmeister der Krankenkassen?

ebenfalls ohne Grüße

Hallo MG aus P,

In der Begründung, die mir der Arzt schickte, schrieb
er, dass dies genauso zu berechnen sei, als wenn ich Ihn
angerufen hätte.

Die E-Mail kann man mit einem Fax vergleichen, wie wird da abgerechnet?
Fax, E-Mail und SMS kommen auch an, wenn der Onkel Doc pennt.
Sie kann er dann auch irgendwann im Verlauf des Montags beantworten.

Beim Telefon muss er abnehmen oder die Combox geht ran.

Stellt sich die Frage, ob er auch Sonn- und Feiertagszuschlag abkassiert, wenn man am Sonntag die Ansage abhört um zu wissen, wann die Praxis am Montag auf macht?

Davon abgesehen, dass meine PKV mir das
erstattet hat, empfinde ich so ein Verhalten, als ,Abzocke"!

  1. Darf er jede email berechnen?

Das muss eigentlich die KK wissen!
Entweder ist das bei denn durchgerutscht oder sie müssen es bezahlen.

MfG Petr(TOO)

Hallo,

Stellt sich die Frage, ob er auch Sonn- und Feiertagszuschlag
abkassiert, wenn man am Sonntag die Ansage abhört um zu
wissen, wann die Praxis am Montag auf macht?

das wohl kaum, denn dann müsste er jeden Anruf genau einem Patienten zuordnen können, damit er weiß, wem er das in Rechnung stellen darf. Unsere Festnetznummer wird z. B. nicht übermittelt.

Gruß
Christa

Hallo,

Offensichtlich ist das in den Tarifen so vorgesehen, sonst
hätte es die PKV nicht refundiert,

Die Kassen prüfen die Arztrechnungen nicht unbedingt so haarklein!
Ein Arzt hat z.B. konsequent immer das Briefporto der Rechnung berechnet (das ich natürlich genauso konsequent am Zahlbetrag abgezogen habe - siehe GOÄ §10). Die PKV hat das Briefporto dennoch ohne murren erstattet.

Grüßle,
Tinchen

Hallo,

Offensichtlich ist das in den Tarifen so vorgesehen, sonst
hätte es die PKV nicht refundiert,

wir wissen ja nicht, ob der Arzt auf seine Rechnung „Lesen einer e-mail am Sonntag“ oder „Beratung“ draufgeschrieben hat. Sollte letzteres der Fall sein, zahlt die PKV klaglos, weil sie ja nicht weiß, wie diese „Beratung“ zustande gekommen ist.

darum verstehe ich Deine Anfrage nicht, oder bist Du der
Sparmeister der Krankenkassen?

Vielleicht möchte der Fragesteller ja dazu beitragen, dass seine PKV nicht ständig die Beiträge erhöht wegen steigender „Refundierungskosten“ auf Grund raffgieriger Ärzte?
Gruß Orchidee

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Hallo,

Wenn du mit den ganzen Unterlagen zu ihm in die Praxis gekommen wärst und hättest da die Beratung bekommen, hättest du dann auch so ein Problem damit?

Er hat per Mail nichts anderes gemacht, als wenn ihr euch Sonntag Nachts in seiner Praxis getroffen hättet, also wo ist da bitte das Problem?

Grüße
miamei

Hallo,

Er hat per Mail nichts anderes gemacht, als wenn ihr euch
Sonntag Nachts in seiner Praxis getroffen hättet, also wo ist
da bitte das Problem?

Wenn ich eine E-mail schicke, ist das nicht dringend. Und wenn ich die Sonntag nachts um 24 Uhr schicke, dann belästigt das den Arzt normalerweise nicht, er wird sie mit ziemlicher Sicherheit während seiner Arbeitszeit lesen. Diesen Feiertagszuschlag verstehe ich wirklicht nicht.

Siboniwe

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Servus

In der Begründung, die mir der Arzt schickte, schrieb
er, dass dies genauso zu berechnen sei, als wenn ich Ihn
angerufen hätte.

Das ist völlig in Ordnung so. Manche Patienten glauben, sie können den Arzt stundenlang behelligen, ohne dass es etwas kostet. Das sollten sie mal bei einem Rechtsanwalt versuchen. Der nimmt zuweilen sofort cash, bevor er auch nur eine Frage beantwortet.

Meine Fragen:

  1. Darf er jede email berechnen?

Ja. Wie er schon begründete: Jeden Anruf und jede E-Mail kann er extra berechnen.
Anders kann man gewisse Nervtöter auch nicht disziplinieren.

  1. Darf er den Feiertags-/Wochenendaufschlag nehmen?

Ja.

(Und jetzt verstehe ich auch, warum viele Ärzte Samstag nach
vereinbarung geöffnet haben)

Da sollte man differenzieren: Wenn der Arzt seine Praxis zu bestimmten Sprechzeiten offen hat, kann er n i c h t den Zuschlag berechnen.
Gruß,
Branden

Hallo,

beim Sonn-/Nacht-/Feiertagszuschlag bin ich nicht ganz bei Dir. Wenn der Arzt am Sonntag zum Patienten gerufen wird, ist das klar. Wenn der Patient den Arzt auf dessen Privatnummer am Sonntag anruft, und mit seinem Arzt spricht, auch OK.

Bei Fax und E-Mail geht der Patient aber davon aus, dass solche Dinge - mangels ausdrücklicher abweichender Absprache - in der Praxis landen, und dort bis zum Beginn der regulären Arbeitszeit liegen blieben. Das ist nichts anderes als ein Brief, der zufällig am Samstag in den Briefkasten kommt, und da regelmäßig auch bis Montag dort liegen bleibt.

Der Patient kann nichts dafür und wünscht es regelmäßig nicht als zusätzlich kostenpflichtige Leistung, dass der Arzt am Sonntag aus purer Langeweile Dinge erledigt, die er genauso gut auch am Montag zu regulärer Praxiszeit erledigen könnte. Ausnahme wäre hier mE tatsächlich nur die ausdrückliche Absprache, dass der Patient gewisse Dinge „schnellstmöglich“ braucht/wissen will, und der Arzt sich bereit erklärt hat, eine entsprechende Mail dann auch am Sonntag zu bearbeiten.

Gruß vom Wiz

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Hallo Branden,

In der Begründung, die mir der Arzt schickte, schrieb
er, dass dies genauso zu berechnen sei, als wenn ich Ihn
angerufen hätte.

Das ist völlig in Ordnung so. Manche Patienten glauben, sie
können den Arzt stundenlang behelligen, ohne dass es etwas
kostet.

Stundenlang per E-Mail oder per Brief?

Meine Fragen:

  1. Darf er jede email berechnen?

Ja. Wie er schon begründete: Jeden Anruf und jede E-Mail kann
er extra berechnen.

Das war auch nicht der Kern der Frage.
Bei einem Anruft ist es klar, auch mit dem Zuschlag!

Brief und E-Mail sind aber nicht dringlich, wenn es dringend ist, rufe ich an!

Anders kann man gewisse Nervtöter auch nicht disziplinieren.

OK, man kann Romane schreiben, incl. dem Wetterbericht und Menüplan der letzten 3 Wochen.

  1. Darf er den Feiertags-/Wochenendaufschlag nehmen?

Ja.

Also lässt man als Arzt Post und E-Mail am besten bis Sonntag Nacht liegen und arbeitet sie erst dann ab, wenn es am meisten Zuschläge gibt?

Ich sende meinem Doc auch mal Nachts oder am WE eine E-Mail mit der Medikamentenliste für ein neues Dauerrezept, ist einfacher als diese Liste per Telefon durchzugeben. Das kann dann auch Problemlos ein paar Tage liegen bleiben!

MfG Peter(TOO)

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Hallo Peter

Manche Patienten glauben, sie
können den Arzt stundenlang behelligen, ohne dass es etwas
kostet.

Stundenlang per E-Mail oder per Brief?

Ja, was glaubst du, was mir manche Patienten an gutachter-ähnlichen-Stellungnahmen schicken!

Brief und E-Mail sind aber nicht dringlich, wenn es dringend
ist, rufe ich an!

Das machst d u vielleicht - andere sitzen so schön bequem an ihrem Computer und schreiben erstmal drauf los.

Anders kann man gewisse Nervtöter auch nicht disziplinieren.

OK, man kann Romane schreiben, incl. dem Wetterbericht und
Menüplan der letzten 3 Wochen.

So ungefähr darfst du dir das vorstellen.

  1. Darf er den Feiertags-/Wochenendaufschlag nehmen?

Ja.

Also lässt man als Arzt Post und E-Mail am besten bis Sonntag
Nacht liegen und arbeitet sie erst dann ab, wenn es am meisten
Zuschläge gibt?

Nein, aber ich versuche, eine E-Mail sofort zu beantworten. Es ist nicht meine Art, die Sachen lange liegen zu lassen.

Ich sende meinem Doc auch mal Nachts oder am WE eine E-Mail
mit der Medikamentenliste für ein neues Dauerrezept, ist
einfacher als diese Liste per Telefon durchzugeben. Das kann
dann auch Problemlos ein paar Tage liegen bleiben!

Für mich ist es viel stressiger, weil ich in der Praxis den PC nur für Abnrechnungen gebrauche und extra kein Internet dort habe. Mein internetfähiger PC steht in meinem Schlafzimmer. Ich habe auch schon auf meiner Website darum gebeten, nur telefonisch mit meiner Praxis zu verkehren - Pustekuchen, es kommen trotzdem mails, weil die Leute so bequem sind.
Letztlich ist es aber so, dass ich noch nie etwas für eine E-Mail-Auskunft berechnet habe.
Das mag widersprüchlich erscheinen - aber so bin ich eben.
Es grüßt dich
Branden

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Hallo,

Nein, aber ich versuche, eine E-Mail sofort zu beantworten. Es ist nicht meine Art, die Sachen lange liegen zu lassen.

Das ist zwar einerseits löblich (wenn man von Erledigung während der Arbeitszeit spricht) andererseits aber auffällig und problematisch, wenn man es nicht mehr schafft mal am Feierabend/Wochenende so abzuschalten, dass man sich nicht von der geschäftlichen Mail am privaten PC sofort zur Antwort nötigen lässt. Aber das weißt Du ja wahrscheinlich am besten :wink:

Nur sollte man natürlich den Patienten/Mandanten/Kunden nicht extra dafür bluten lassen wollen, dass man selbst Hummeln im Hintern hat.

Gruß vom Wiz, der sich dank Homeoffice, Smartphone, Tablet und Co. auch oft regelrecht zur Ruhe nach Feierabend zwingen muss, aber inzwischen ganz gut zwischen tatsächlich unaufschiebbar dringenden Dingen, die Überstunden rechtfertigen, Kleinigkeiten, die ohne Störung der Erholung nebenbei innerhalb einer Minute gemacht werden können, und Sachen unterscheiden kann, die am Montag auch noch „dringend genug“ zu erledigen sind.

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Servus orchidee,

es ist also „raffgierig“, wenn jemand für die Ausübung seines Berufes am Wochenende (hier: sich mit den Inhalten von Emails auseinandersetzen und diese fachkundig beantworten) das Honorar verlangt, das der bundesdeutsche Gesetzgeber in einer amtlichen Gebührenordnung festgeschrieben hat?

Gruß

Kai Müller

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Ausnahme wäre hier mE tatsächlich nur die ausdrückliche
Absprache, dass der Patient gewisse Dinge „schnellstmöglich“
braucht/wissen will, und der Arzt sich bereit erklärt hat,
eine entsprechende Mail dann auch am Sonntag zu bearbeiten.

Servus,

kennst Du, außer Deinem ‚Erachten‘ nach andere Quellen, die Deine Auslegung der ärztlichen Gebührenordnung stützen? Dort jedenfalls ist die Erfordernis der ‚ausdrücklichen Absprache‘ für die Berechnung von Beratungshonoraren nicht zu finden.

Gruß

Kai Müller

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Hallo,

es geht hier nicht um die Berechnung von Beratungshonoraren an sich (die ist selbstverständlich unproblematisch), sondern um die Berechnung von Zuschlägen hierauf für die Leistungserbringung zu zuschlagpflichtigen Zeiten. Und dass eine Beauftragung ohne besondere Eilbedürftigkeit gerade nicht nach der Erbringung in zuschlagspflichtigen Zeiten verlangt, und die Bereitschaft beinhalten, dann auch noch diese Zuschläge zahlen zu wollen, ist doch wohl eine Sache des klaren Menschenverstandes. Oder was würdest Du sagen, wenn dein Autohaus plötzlich Sonntagnacht mit dem Abschlepper vor der Tür stehen würde, nur weil Du um einen Inspektionstermin gebeten hattest? Würdest Du dann die Abholung mit Sonntags- und Feiertagszuschlag klaglos bezahlen, oder den Jungs einen Vogel zeigen, sie nach Hause schicken, und dann Montagmorgen persönlich den Wagen dort abliefern?

Gruß vom Wiz

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Hallo,

es ist nicht raffgierig ein Beratungshonorar zu verlangen, sondern raffgierig Beratungen ohne konkreten Auftrag und Notwendigkeit zu zuschlagspflichtigen Zeiten zu erbringen, nur um diese Zuschläge kassieren zu wollen. Den Arzt am Sonntag privat anrufen und um sofortige Beratung zu bitten ist etwas anderes als eine Mail zu schreiben, von der man erwarten darf, dass sie in der Praxis landet, und dort ab Montagvormittag bearbeitet wird.

Es steht nicht im Belieben eines Auftragnehmers nicht beauftragte/benötigte Zusatzleistungen ungefragt zu erbringen, nur um diese abrechnen zu können.

Gruß vom Wiz

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Servus Wiz,

die Gebührenordnung wurde tatsächlich nicht auf das Medium Email hin novelliert.
Es stimmt auch, dass die Beratungsleistungen in der GoÄ labbrig definiert (und ich füge hinzu: unterhonoriert) sind. Weil das so ist, ist es IMO legal, wie hier vorgegangen wurde. Allein die Tatsache, dass eine Versicherung ohne Maulen erstattet hat, stützt meine Einschätzung. Ob jetzt da besonders ethisch vorgegangen worden ist, ist ja nicht Thema dieses threads, oder?

Gruß

Kai Müller

Ob jetzt da
besonders ethisch vorgegangen worden ist, ist ja nicht Thema
dieses threads, oder?

Ist das Thema? Die Frage wurde unter Medizin, nicht im Rechtsbrett gestellt. Und die Formulierung „darf er/sie das“ ist eine, die in der Ethik auch verwendet wird :wink:

Also, ich bedanke mich für die vielen Antworten und habe folgendes gemacht:

  1. Ich habe meinem Arzt mitgeteilt, dass ich ihm emails nur noch mit Empfangsbescheinigung schicke. 
  2. ich schicke ihm nur im Notfall emails zu und bringe ihm Material mit, wenn ich einen Termin bei ihm habe, denn dann steht nur einmal auf der Rechnung Beratung für 20 €.

und 3. habe ich mir die Kommentare anderer Patienten durchgelesen und dort hat er auch doppelt abgerechnet für emails, die zur rbeistzeit geschrieben, aber angeblich erst später gelesen wurden. und der Arzt hat allgemein sehrs schlechte Kritiken bekommen. 

Jetzt bei meiner letzten Rechnung hat er (aus Rache?) alles 3,5 fach angerechnet, obwohl er erstens genau weiß, dass die Kasse nur 2,3 fach zahlt und er hat so viele Punkte berechnet wie noch nie, so haben sich die Kosten meiner Blutabnahme verdoppelt.

Jetzt habe ich den Arzt gewechselt. 

Tschau
MG aus P