eine Freundin will eine Wohnung mit vielen Schrägen kaufen. Die Fläche wird mit 130 m² angegeben. Wenn man sie aber nach DIN 283 berechnet, kommt viel weniger raus.
Der Verkäufer beruft sich auf einem vom Landratsamt genehmigten Plan und Vermessung/Berechnung nach DIN 277/II.
Also ich kenne jetzt die DINs nicht auswendig - müsste ich mal zu Hause in meinen Bauunterlagen nachschauen… aber wir haben z.B. ein Haus gebaut, wo die Wohnfläche mit 112 qm angegeben war - das ist im Prinzip die „Ausdehnung des Fußbodens“, aber für den Bauantrag beträgt die Wohnfläche nach DINxxx nur 99 qm. Das kommt u.a. daher: Alle Flächen, deren Raumhöhe unter 2m liegt, werden z.B. nur zur Hälfte berechnet, bei vielen Schrägen kommt da schon mal viel Unterschied zusammen.
eine Freundin will eine Wohnung mit vielen Schrägen kaufen.
Die Fläche wird mit 130 m² angegeben. Wenn man sie aber nach
DIN 283 berechnet, kommt viel weniger raus.
Der Verkäufer beruft sich auf einem vom Landratsamt
genehmigten Plan und Vermessung/Berechnung nach DIN 277/II.
Hallo,
die Wohnflächenberechnung wird ausschließlich nach der nicht mehr gültigen DIN 283 berechnet. Ich habe zwar nicht im Kopf was DIN 277/II genau bedeutet, aber für die Wohnflächenberechnung in einen Mietverhältnis ist diese DIN-Norn nicht massgeblich.
Hallo Günter,
Danke für deine Antwort, sie hilft uns weiter.
die Wohnflächenberechnung wird ausschließlich nach der nicht
mehr gültigen DIN 283 berechnet. Ich habe zwar nicht im Kopf
was DIN 277/II genau bedeutet, aber für die
Wohnflächenberechnung in einen Mietverhältnis ist diese
DIN-Norn nicht massgeblich.
Und wie ist das bei Kauf?
Sie ist momentan Mieterin und will diese Wohnung kaufen.
Der Verkäufer legt als Maßstab für den preis die Zahl der Quadratmeter zugrunde und argumentiert mit der DIN 277/II.
Und wie ist das bei Kauf?
Sie ist momentan Mieterin und will diese Wohnung kaufen.
Der Verkäufer legt als Maßstab für den preis die Zahl der
Quadratmeter zugrunde und argumentiert mit der DIN 277/II.
Ich kenne eigentlich die Preisgestaltung nach der Maßregel " umbauter Raum nach Kubikmeter" als Faktor was einst als Kosten beim Bau aufgebracht werden mussten. Hier kann die örtliche Baubehörde wegen der Unterschiedlichkeit in den Regionen Auskunft geben, was zur Zeit der Erstellung des Gebäudes für ein preis anzusetzen ist.
Die Wohnfläche kann, auch wenn sie der Verkäufer offenbar in eurem Fall „schön rechnet“ nur ein Kriterium sein. Die Bausubstanz, durch gesetzliche Regelungen auch der Zustand der Heizung, der Zustand anderer sanitärer und elektrischer Anlagen ist genauso zu beachten wie der Zustand und die Isolierung des Daches usw…
meiner Meinung nach sind die m2 wurscht, wenn ein Nutzer die *eigene* Wohnung kauft, weil er/sie die Wohnung ja im Detail kennt.
Ich hab mal gekramt und siehe da, in den Kaufverträgen sind die Tausendstel-Miteigentumsanteile einer Flur-Nr als Kaufgegenstand bezeichnet, es werden also Tausenstel und nicht m2 gekauft.
Anders sieht es freilich aus, wenn ein Fremder die Wohung kauft, alternativ vom Plan weg gekauft wird und das Gebäude erst erstellt wird.
Bei Mietverträgen darf die Abweichung bis 10% sein (wobei mir das etwas viel vorkommt, bei 10% zuviel angegebener Wohnfläche im Vertrag müsste der Vermieter schon eine sehr plausible Begründung haben um soetwas weiter *gelten* zu lassen) und bei EGTW bis 3%, ohne dass es zu Korrekturen kommen soll.
Ich perönlich würde für m2-Angaben die II.Berechnungsverordnung bevorzugen, sie entspricht ja den Ausführungen der hier im FAQ angegebenen Quelle. Manchmal kann es vorteilhafter sein mehr m2 vorzuweisen, wenn man z.B. Geld von einer Bank benötigt, man beachte aber dabei das *Schneider*-Syndrom (dopppelt soviele m2 am Plan als in der Wirklichkeit führt in die Pleite …)
meiner Meinung nach sind die m2 wurscht, wenn ein Nutzer die
*eigene* Wohnung kauft, weil er/sie die Wohnung ja im Detail
kennt.
Das sehe ich auch so. Der Verkäufer will halt immer seinen Preis damit argumentieren. Er verlangt nämlich viel mehr, als er zur Zeit für diese Wohnung kriegen kann und da bleibt ihmkeinanderes Argúment.
Ich hab mal gekramt und siehe da, in den Kaufverträgen sind
die Tausendstel-Miteigentumsanteile einer Flur-Nr als
Kaufgegenstand bezeichnet, es werden also Tausenstel und nicht
m2 gekauft.
Interessant. Mal sehen, was unter diesem Gesichtspunkt so rauskommt.
obwohl mir nicht alle Details bekannt sind, würde ich eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit ansetzen, dass das Geschäft nicht funzt.
Warum???
Der Kern liegt in Deinen Sätzen:
Er verlangt nämlich viel mehr, als
er zur Zeit für diese Wohnung kriegen kann und da bleibt
ihmkeinanderes Argúment.
Ich habe auf die Schnelle nichts im Netz gefunden, meine aber das auch bei Immobilien die Zukunft gehandelt wird, daraus resultiert bei den jetzt allgemein gültigen negativen Perspektiven, dass man jetzt eine Immobilie um mindestens 100.000DM oder 30% billiger haben muss, diese Ansicht halte ich als nicht richtig.
Das ist halt die Psychologie dahinter.
Ich würde als Verkäufer den Mieter nicht mehr als potentiellen Käufer behandeln, sondern den Markt sondieren nach potentiellen Kaufkandidaten, diesen Leuten würde ich die Wohnung zeigen.
Damit muss Deine Bekannte rechnen, 2mal die Woche jour-fixe in Ihren Wänden.
Mal saudumm gefragt: warum sollte der jetzige Eigentümer/Vermieter von seinem Preis runter (außer die Bank steht im Nacken)??
Wünsche gutes Gelingen
grüsse
wuulf
(der weder 100k noch 30% zu verschenken hat)
P.S. ähnliche Situationen hatte ich in der Vermietung schon öfters, den Mietinteressenten war nicht klar, warum die Kommunikation abbrach und ich weitere *Verhandlungen* ablehnte. Ich bezeichne Vertragsverhandlungen als *schlüssiges* Handeln und wenn die *Schlüssigkeit* weg ist, dann gibt es einen *Abbruch*
obwohl mir nicht alle Details bekannt sind, würde ich eine
sehr hohe Wahrscheinlichkeit ansetzen, dass das Geschäft nicht
funzt.
Ich auch …
Mal saudumm gefragt: warum sollte der jetzige
Eigentümer/Vermieter von seinem Preis runter (außer die Bank
steht im Nacken)??
Weil er schon vor zwei Jahren verkaufen wollte und zu diesem Preis keinen Käufer gefunden hat. Der Preis war schon damals zu hoch.
Für meine Bekannte ist es kein Stress. Entweder sie kauft oder zieht aus. Und sie ist auch bereit an die oberste Grenze zu gehen, die der Markt hergibt. Aber 30% mehr zahlen - das ist auch eine sehr schnuckelige Wohnung nicht wert.
Wünsche gutes Gelingen
Danke, die Wohnung ist nämlich nett.
P.S. … Ich bezeichne Vertragsverhandlungen als
*schlüssiges* Handeln und wenn die *Schlüssigkeit* weg ist,
dann gibt es einen *Abbruch*
meiner Meinung nach sind die m2 wurscht, wenn ein Nutzer die
*eigene* Wohnung kauft, weil er/sie die Wohnung ja im Detail
kennt.
Das stimmt.
Ich hab mal gekramt und siehe da, in den Kaufverträgen sind
die Tausendstel-Miteigentumsanteile einer Flur-Nr als
Kaufgegenstand bezeichnet, es werden also Tausenstel und nicht
m2 gekauft.
Tausendstel oder gar Zehntausendstel werden dann benutzt wenn es sich um Miteigentumsanteile handelt. Diese Daten werden für den Notar benötigt oder später für die Nebenkostenabrechnungen.
Anders sieht es freilich aus, wenn ein Fremder die Wohung
kauft, alternativ vom Plan weg gekauft wird und das Gebäude
erst erstellt wird.
Bei Mietverträgen darf die Abweichung bis 10% sein (wobei mir
das etwas viel vorkommt, bei 10% zuviel angegebener Wohnfläche
im Vertrag müsste der Vermieter schon eine sehr plausible
Begründung haben um soetwas weiter *gelten* zu lassen) und bei
EGTW bis 3%, ohne dass es zu Korrekturen kommen soll.
Falsch. In Mietverträgen darf nur dann die Abweichung der Wohnfläche bis zu 10 % betragen wenn im Mietvertrag z.B eingetragen ist ca. 100 qm. Fehlt ca. ist keine Differenz zulässig, da es sich ohne ca. um eine zugesicherte Eigenschaft handelt. Wobei diese Abweichung im Rahmen der Prüfung einer überhöhten Miete erlaubt ist. In der Nebenkostenabrechnung darf keine Abweichung von der tatsächlichen Fläche bestehen.
Ich perönlich würde für m2-Angaben die
II.Berechnungsverordnung bevorzugen, sie entspricht ja den
Ausführungen der hier im FAQ angegebenen Quelle.
Hier ist gerichtlich anerkannt, dass die Daten in der angegebenen FAQ einzig und allein zur Wohnflächenberechnung herangezogen werden können.
anchmal kann
es vorteilhafter sein mehr m2 vorzuweisen, wenn man z.B. Geld
von einer Bank benötigt, man beachte aber dabei das
*Schneider*-Syndrom (dopppelt soviele m2 am Plan als in der
Wirklichkeit führt in die Pleite …)
Abschliessend. Wenn jemand die Wohnung kennt ist es wohl weniger eine Frage der Wohnfläche alleine sondern möglicherweise auch die Einstellung, was man für eine solche Wohnung zahlen will. Dabei spielt natürlich der Zustand der Immobilie genauso eine wichtige Rolle wie die Lage. z.B. kann die Innenstadtlage für jemand so wichtig sein, dass hier ein hoher Kaufpreis gezahlt wird während ein anderer Käufer überhaupt an einen Projekt in einer Innenstadt keinen hohen Preis zahlen will, weil von Anfang an die Geräuschkulisse als wertmindernd betrachtet wird.