Berechnung von Krankengeld

Hallo.Habe eine Frage zum Krankengeld…Meine Lebenspartnerin bezieht Krankengeld…Sie hat einen Arbeitsvertrag von 40 stunden,die sie auch jahrelang immer gearbeitet hat.Dann begannen (wiederholt) schwere Depressionen.Sie ging denoch arbeiten.es viel ihr immer schwerer und sie besprach mit ihren Chef,das sie einen Monat 30 stunden wöchentlich arbeiten möchte.Der AG war einverstanden.Danach dann krank.Lohnfortzahlung.Jetzt berechnet aber die Krankenkasse das Krankengeld der letzten Abrechnung (Bemessungszeitraum).Darf die Kasse das so berechnen?
(meine Partnerin ist Angestellte) Freue mich auf Antworten

                                                        Stefan

Hallo,

Mir stellt sich als erstes die Frage: wie berechnet die Krankenkasse das Krankengeld?

Davon abgesehen; gute Besserung für die Freundin.

Grüße

Hallo,
Ich kenne es so -
Grundsätzlich wird fuer die Berechnung des Krankengeldes der Monat, bzw. Leute Lohnzahlungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfaehigkeit genommen. Nur, wenn zu Beginn der Arbeitsunfaehigkeit ein Rechtsanspruch auf ein höheres/niedrigeres Entgelt bestand, wird davon abgewichen. Krankengeld stellt eine Lohnersatzfunktion dar und wenn wegen Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit ein Lohn entgeht, dann soll auch der entsprechend ersetzt werden. Ob in diesem, speziellen Fall anders verfahren werden kann, dazu sind wieder einmal die Praktiker gefragt, ich meine - nein.
Gruß
Czauderna

Hi!

Nein, sie muss es so berechnen.

Das Krankengeld ist eine Ersatzleistung.
Man bekommt 70% vom Brutto, bzw. 90% vom Netto dessen,was man ohne Krankheit erhalten hätte.

Wenn Deine Freundin regulär nur noch 30 Std. arbeitet (und das vor Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit auch schon praktiziert hat !), bekommt sie natürlich die Krankengeldzahlung auch nur auf Basis dieser 30 Std.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/47.html

VG
Guido

Guten Tag.Meine Lebenspartnerin hat immer 40 Stunden gearbeitet.Hat auch einen 40Stunden Arbeitsvertrag.Doch als es Ihr so schlecht ging,hat Sie (um Ihren AG nicht zur Last zu fallen) den einen Monat nur 30 Stunden/Woche gearbeitet.Die letzen 8 Jahre waren es bis auf den einen Monat immer 40 Stunden/Woche.Kann man da nicht den Verdienst der letzten 12 Monate nehmen?

Du kannst die Frage noch 10 mal stellen, was an der Antwort nichts ändern wird …

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