Hallo.Habe eine Frage zum Krankengeld…Meine Lebenspartnerin bezieht Krankengeld…Sie hat einen Arbeitsvertrag von 40 stunden,die sie auch jahrelang immer gearbeitet hat.Dann begannen (wiederholt) schwere Depressionen.Sie ging denoch arbeiten.es viel ihr immer schwerer und sie besprach mit ihren Chef,das sie einen Monat 30 stunden wöchentlich arbeiten möchte.Der AG war einverstanden.Danach dann krank.Lohnfortzahlung.Jetzt berechnet aber die Krankenkasse das Krankengeld der letzten Abrechnung (Bemessungszeitraum).Darf die Kasse das so berechnen?
(meine Partnerin ist Angestellte) Freue mich auf Antworten
Stefan