Berechnung von Revisionskosten nach Diebstahl

Schönen guten Tag zusammen,#

Mein Sohn, 18 Jahre, hat in den Monaten 08 -09/2018 im Einzelhandel an der Kasse gearbeitet.

Er wurde erwischt, wie er Waren am Scanner vorbeigezogen hat, und mit Recht fristlos gekündigt. Er musste eine Bestätigung unterschreiben, was er getan hat, und dass der Schaden 750,-€ beträgt.

Hier kann man schon erkennen dass es ein Pauschalbetrag ist. 750,-, das ist sehr unwahrscheinlich bei diversen Artikeln wie zb. Zigaretten oder Alkohol.

Sein Lohn bis dahin wurde einbehalten und verrechnet. Zusätzlich aber, rechnet der Arbeitgeber nun 300,- € an Revisionskosten, lt. deren Aussage zur Feststellung des Schadens.

Erste Frage, dürfen die das per gesetzt? Der Angestellte wurde ja quasi genötigt, eine 750,- € Bestätigung zu unterzeichnen, die den Schaden ja quasi schon festlegt. Jetzt zusätzlich noch al Kosten. Kann ich das ablehnen? kann ich auf Einsicht dieser Revisionsarbeit bestehen? dann müssten die ja wissen was fehlt, und was meinem Sohn tatsächlich zuzuweisen wäre.

Lt. seiner Aussage sei wes weit aus weniger als 750 ,- gewesen, aber er fühlte sich unter Druck, wollte keine Polizei und versuchen so aus der Sache raus zukommen.

Vielen Dank für Eure Zeit.

Nö ?
Höchstens der Sohn, er ist volljährig und er muss/soll zahlen.

Du kannst gar nichts einsehen.

Das mit der Drängung zur Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses mag stimmen. Dann soll er es eben rechtlich klären lassen. Dann wäre es an der Firma die Höhe des Schadens zu belegen.

MfG
duck313

Hallo,

natürlich kann man sich gegen die Forderung wehren, aber dann besteht durchaus die Gefahr, daß der ehemalige Arbeitgeber doch noch Strafanzeige erstattet und das am Ende a) teurer wird als die 300 Euro (mit allen Anwalts- und Gerichtskosten) und b) am Ende noch eine Verurteilung bzw. Vorstrafe dabei herauskommt. Man sollte bei der Entscheidung auch berücksichtigen, daß ein Einzelhändler sein Geld mit dem Einzelhandel zu verdienen pflegt und nicht damit, halbstarke Diebe unberechtigt zur Kasse zu bitten. Will sagen: daß Kosten in der Größenordnung entstanden sind, darf man getrost unterstellen. Ob es nun 200, 300 oder 400 Euro waren, spielt am Ende keine große Rolle.

Gruß
C.

Danke für die schnellen antworten an Euch beide.

Ich hatte nur den Gedanken, dass er mir durch die Revision ja eben nachweisen könnten sollte was dem Verschulder zuzuweisen ist, und glaub man erstmal der Aussage dass es viel weniger ist, sollte man ja dann besser dastehen.

Ich will den Schaden auch nicht abwenden, und der halbstarke soll ja auch seine Lehre daraus ziehen. Nur, abschliessend, sollte man dann die Forderung akzeptieren, er ist noch Schüler, hat kein Einkommen., wie wollen die das eintreiben? muss ich das zahlen ? denke nicht, oder ?

Hab was von Jugendstrafrecht gelesen bis 21, und Sozialstunden.

Der Supermarkt hat deinem Sohn eine kräftige finanzielle Ohrfeige in Höhe von 1050€ verpasst. Wenn du auf irgendein Gesetz pochst sagt der Supermarktbetreiber: Gerne, jederzeit dann lassen wir es über die Polizei und einen Anwalt laufen, mal sehen, wie Ihnen das schmeckt. Das ist kein Bazar, wo man die Höhe der Strafe aushandeln kann.

Frag doch deinen Sohn, ob er Alkohol und Zigaretten im Bekanntenkreis vertickert hat, vielleicht sind die 750€ nicht so unrealistisch? Wer sagt dir denn, dass vor Gericht kein Erwachsenenstrafrecht angewendet wird?

Macht es unter euch aus, wer die Strafe bezahlt.

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Nein, natürlich nicht !

Wie die das eintreiben ist deren Sache, dazu haben sie viel Zeit. Irgendwann wird er ja mal was verdienen.
Ich denke sie haben es schon mit dem Lohn mind. teilweise verrechnet ?

Sicher würde Jugendstrafrecht angewendet, sollte es zur Anzeige kommen.
Wenn er bisher mit Gericht noch nichts zu tun hatte, dann wird es eine milde Strafe geben, wohl Ermahnung und Sozialstunden.
Aber die Schadenersatzforderung des Supermarkts entfällt dabei nicht !