Berechnung von Teilurlaub

Hallo,

ich habe eine Frage: Nach den Gesetzen erhält ja ein Arbeitnehmer wenn er die 6 monatige Wartezeit noch nicht erfüllt hat einen Teilurlaub von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollendeten Monat.
Nun aber: Was zählt als „vollendeter Monat“?
In dem Fall hat der Arbeitnehmer am 15.02. angefangen, und will am 19.06. wieder aufhören.
Bekommt er nun für 03, 04 + 05 jeweils 2,5 Tage, also 7,5 aufzurunden auf 8?
Oder 15.02.-15.06 = 4 Monate = 10 Tage?

Bei den „vollen Monaten“ kommt es nicht auf Kalendermonate an, es sind also 10 Urlaubstage angefallen.