Hallo,
folgende Frage: auf welche Weise dürfen Arbeitsstunden abgerrechnet werden?
Nehmen wir mal an eine Firma berechnet ein Monatsmittel: Wochenstunden 40h/5 Tage = 8h/Tag; 365 Tage - Samstag/Sonntag/Feiertage = Arbeitstage/Jahr; Arbeitstage*8h /12 = Monatsmittel.
Das bedeutet, dass man in manchen Monaten zwangsläufig Minusstunden macht (weil dieser nicht soviele Arbeitsstunden enthält) und in anderen Plusstunden. Das bedeutet aber auch, dass alle erarbeiteten Überstunden nur am Jahresende stimmen, denn selbst wenn man z.B. im Februar jeden Tag 10 Stunden anstatt 8 arbeiten würde wäre das Arbeitszeitkonto nicht im Positiv und wenn dieser AN im März diese Stunden, die er im Februar mehr am Tag gearbeitet hat nehmen möchte geht das nicht, da er trotz Mehrarbeit Minusstunden hat.
Nächster ungünstiger Fall: der AN kündigt mitten im Jahr und aufgrund der blöden Berechnung (da in Monaten mit weniger Arbeitstage als das Mittel die Überstunden nicht als Plus rauskommen) werden ja dann nicht die reellen gemachten Überstunden angezeigt. Unter Umständen bleiben vielleicht trotz in mehreren Wochen geleistete Überstunden Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto stehen.
Darf die Firma das? Bei Kündigung unter dem Jahr oder wie im Fall 1 - Nehmen der vor kurzem gemachte Überstunden - entstehen dem AN doch erhebliche Nachteile, weil ja nur immer die Jahresbilanz stimmt.
Achja, die Änderung der Berechnung wurde nicht mitgeteilt und wurde erst herausgefunden, als der AN Überstunden nehmen wollte weil er die Wochen vorher (vermeintlich) Überstunden gemacht hat und diese nicht nehmen konnte da wie beschrieben der Februar von vornerherein als Unterstunden gerechnet wird (wenier Tage = Minusstunden).
Ich hoffe ich hab es verständlich geschrieben.
Danke im voraus für die Antworten
Jessica