Berechnung von Überstunden

Hallo,

folgende Frage: auf welche Weise dürfen Arbeitsstunden abgerrechnet werden?
Nehmen wir mal an eine Firma berechnet ein Monatsmittel: Wochenstunden 40h/5 Tage = 8h/Tag; 365 Tage - Samstag/Sonntag/Feiertage = Arbeitstage/Jahr; Arbeitstage*8h /12 = Monatsmittel.

Das bedeutet, dass man in manchen Monaten zwangsläufig Minusstunden macht (weil dieser nicht soviele Arbeitsstunden enthält) und in anderen Plusstunden. Das bedeutet aber auch, dass alle erarbeiteten Überstunden nur am Jahresende stimmen, denn selbst wenn man z.B. im Februar jeden Tag 10 Stunden anstatt 8 arbeiten würde wäre das Arbeitszeitkonto nicht im Positiv und wenn dieser AN im März diese Stunden, die er im Februar mehr am Tag gearbeitet hat nehmen möchte geht das nicht, da er trotz Mehrarbeit Minusstunden hat.

Nächster ungünstiger Fall: der AN kündigt mitten im Jahr und aufgrund der blöden Berechnung (da in Monaten mit weniger Arbeitstage als das Mittel die Überstunden nicht als Plus rauskommen) werden ja dann nicht die reellen gemachten Überstunden angezeigt. Unter Umständen bleiben vielleicht trotz in mehreren Wochen geleistete Überstunden Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto stehen.

Darf die Firma das? Bei Kündigung unter dem Jahr oder wie im Fall 1 - Nehmen der vor kurzem gemachte Überstunden - entstehen dem AN doch erhebliche Nachteile, weil ja nur immer die Jahresbilanz stimmt.

Achja, die Änderung der Berechnung wurde nicht mitgeteilt und wurde erst herausgefunden, als der AN Überstunden nehmen wollte weil er die Wochen vorher (vermeintlich) Überstunden gemacht hat und diese nicht nehmen konnte da wie beschrieben der Februar von vornerherein als Unterstunden gerechnet wird (wenier Tage = Minusstunden).

Ich hoffe ich hab es verständlich geschrieben.
Danke im voraus für die Antworten

Jessica

Moin, Jessica,

Nehmen wir mal an eine Firma berechnet ein Monatsmittel:

das kann zur Berechnung von Urlaubsgeld, Prämien oder Ähnlichem herangezogen werden.

Das bedeutet, dass man in manchen Monaten zwangsläufig
Minusstunden macht

Der AN sollte erstmal in die Gleitzeitregelung schauen, die ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Regelung im Vertrag wiederfindet.

Gruß Ralf

Hallo,

im Arbeitsvertrag stehen 40 h/Woche als Arbeitszeit. Alles angeordnete darüber sind Überstunden. Über die genaue Verrechnung steht nichts drin.

Ich meine solange man bei so einer Firma beschäftigt ist gleicht sich die Berechnung ja im Laufe des Jahres aus. Auch wenn es blöd ist, dass man Überstunden nicht sofort abfeiern kann, wenn vorher ein Monat mit weniger Arbeitstagen war hat man ja immerhin ein paar Monate bei einem Monat mit vielen Arbeitstagen was davon. Ist zwar unverschämt und unerecht aber was mich viel mehr stört ist was dann offensichtlich bei einer Kündigung passiert. Wenn „schwache“ Monate vorher waren hat man trotz geleisteter Überstunden nichts von denen oder vielleicht sogar Minusstunden. Das ist die wahre Sauerei daran.

Deswegen nochmal meine Frage: darf der AG das machen und somit Überstunden übers Jahr verteilt sehen (da in „schwachen Monat“ nun mal nur die Minusstunden die entstehen würden gemindert werden und nicht als gemachte Überstunden gelten)? Und wie kann man bei einer Kündigung evtl. dagegen vorgehen und verlangen die tatsächlich wöchentlich gemachten Überstunden zu zählen.

Grüße
Jessica