Berechnung von Übergangsgeld

Hallo,
Person A war bis zum 15.März 2008 beschäftigt, davor im Krankengeld und ab dem 16.März 2008 wieder im Krankengeld bis zur Austeuerung am 13.01.2009. Person A bezieht also seit dem 14.01.2009 ALG1. Darf in seinem alten Beruf nicht mehr Arbeiten und hat jetzt von der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen. Jetzt die Frage: WIrd die Höhe des Übergangsgeldes von dem ALG1 oder vom letzten Verdienst von März 2008 berechnet?

MFG

Hallo,

sowohl für die Berechnung das Krankengeldes als auch des Alg wurde ein Bemessungsentgelt zugrunde gelegt, dass sich aus der letzten Beschäftigung vor der AU bzw. Arbeitslosigkeit ergibt.
Bei dem Übergangsgeld wird ebenfalls das zuletzt abgerechnete Entgelt aus der Beschäftigung zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass im Prinzip die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld mit der des krankengeldes übereinstimmt. Allerdings ergeben sich unterschiedliche Leistungshöhen bzw. Berechnungen. Für das Übergangsgeld gelten dabei die §§ 46ff SGB IX.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/

Gruß Woko