Berechnung von Übergangsgeld

Guten Tag,
ich habe eine Frage und würde mich über eine Auskunft freuen. Person A bekommt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und somit Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Kann mir jemand erklären wie das berechnet wird? Das was die Person A bekommen soll ist in etwa so hoch wie ein Hartz 4 Satz und das kommt mir doch sehr gering vor.
Viele Grüße
Mathilda

Hallo Dagmar!
Danke erst einmal für die schnelle Antwort.

[MOD Liza] Vorposting wg. FAQ:1129-Verstoßes gelöscht

Bei Person A ist es so, dass sie erst 65 Prozent von dem ortsüblichen Tarif abgezogen bekommen hat und dann noch einmal 68 Prozent von dessen Ergebnis.
Kann das sein?

Viele Grüße
Mathilda

Hallo,

grundsätzlich wird das Übergangsgeld aus 80% des Arbeitsentgeltes berechnet, höchstens jedoch aus dem Nettoentgelt. Von dieser Grundlage werden 68% als Übergangsgeld gezahlt.

Wenn die obige Berechnung zu einem geringen Betrag führt, oder kein Arbeitsentgelt erzielt wurde oder der Bemessungszeitraum schon drei Jahre zurückliegt, gilt eine andere Bemessungsgrundlage. Dann werden 65% des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes zugrunde gelegt. Hiervon werden dann 68% als Übergangsgeld gezahlt.

Gruß Woko