Mein Mann hatte einen Arbeitsunfall und bezieht Verletztengeld von der Krankenkasse. Meine Frage ist wie wird das berechnet wenn er steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge(Auslöse,Fahrgeld,Vwl) u.ä. vor seinem Arbeitsunfall bezogen hat? Wird das bei der Berechnung mit berücksichtigt?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage
Simone
Hallo,
in der Regel werden alle Entgeltanteile die auch der Sozialver-
sicherung (beitragspflichtig) unterliegen bei der Verletztengeld-
berechnung herangezogen. Im Gegensatz zur Krankengeldberechnung
kann das VG 100% des letzten Nettos betragen.
(Das war die vereinfachte Ausführung !)
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Simone,
das Verletztengeld sind ca. 70% des Steuer- und Sozialversicherungpflichtigen Durchschnittseinkommen der letzten vollen 12 Monate und muss übrigends im Lohn- / Einkommensteuerjahresausgleich angegeben werden. Nach 6 Wochen übernimmt die BG die Zahlungen, kann aber sein das diese weiterhin über die KK laufen und die dann mit der BG abrechnen.
Zusätzlich gibt es Fahrtkosten- und Hilfsmittelerstattung sowie Widereingliederungshilfe von der BG. Und noch ein guter Rat… lass dich beraten und vertrau nicht nur auf die Aus- und Zusagen des BG-Betreuers. Und mach, mach alles schriftlich , fordere auch immer schriftliche Bestätigung.
Ich rate es Dir aus eigener Erfahrung raus.
Gruss Andrea
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Endlich was gefunden 
Hi!
Schau mal hier
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Eine verständlichere Erklärung habe ich nicht gefunden!
wie wird das berechnet
wenn er steuerfreie und steuerpflichtige
Bezüge(Auslöse,Fahrgeld,Vwl) u.ä. vor seinem Arbeitsunfall
bezogen hat? Wird das bei der Berechnung mit berücksichtigt?
Es wird das Einkommen berücksichtigt, welches sozialversicherungspflichtig ist!
LG
Guido