hallo,
kann mir mal jd. erklären, ob ich richtig rechne, oder wie mache ich es richtig?
also, ich habe 06/98 die hochschulreife bestanden. bis 06/99 habe ich den dienst abgelegt, von 07/99 bis 03/02 habe ich eine berufsausbildung gemacht und gearbeitet. ab 04/02 war ich an einer uni eingeschrieben.
durch einen beabsichtigten studiengangwechsel, muss ich die wartesemester berechnen.
hierzu berechnet man m.E. die zeit zw. ABI und Einschreibung. das wäre bei mir also von 07/98 bis 03/02. werden mir nun bei meiner bewerbung zum sommersemester 2003 diese wartesemester angerechnet oder nicht weil ich z.zt. in einen anderen studiengang eingeschrieben bin?
wenn mir das jd. beantworten könnte, am besten noch mit quellenangaben zu berechnungsvorschriften o.ä.?
es macht schon einen unterschied ob ich null oder sechs wartesemester habe…
danke und gruss
vom showbee
Hi Showbee!
Wartesemester ist die Zeit zwischen Abitur und Aufnahme eines Studiums, auch eines Fachfremden. Soweit mir bekannt, erkennt die ZVS diese Semester auch dann nicht ab, wenn man danach studiert hat, sie bleiben also erhalten.
Bei uns an der Uni Trier ist das bei hochschulintern zulassungsbeschränkten Fächern ebenso. Die Zeit bliebe also als Wartezeit erhalten, lediglich die studierten Semester fallen als Wartezeit flach. Ob es an der für dich interessanten Hochschule anders gewertet wird, kann dir nur die Hochschule dort sagen.
Andere Möglichkeit:
Schick´ mir zur Erinnerung eine Mail ins Büro ([email protected]) - dann erkundige ich mich morgen bei den zuständigen Stellen, ob dieser uniinternen Regelung ein einheitliches Gesetz zugrunde liegt (weil das in den Zuständigkeitsbereich der Studentensekretariate gehört, bin ich hier nicht 100 % firm) oder ob das von Uni zu Uni variieren kann.
MfG
Susanne Mensah
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