Ein Vermieter erstellt die Nebenkostenabrechnung von z.B. April 06 bis März 07 und berechnet den Austausch von Wasseruhren, der im Juli 07 stattgefunden hat.
Der Mieter widerspricht und sagt, dass die Abrechnungszeiträume nicht übereinstimmen.
Nehmen wir an, der Mieter wohnt schon seit 2000 in der Wohnung. Nun reagiert der Vermieter in der Art, dass er sagt, naja, dann schicke ich eben die Rechnung aus dem Jahr 2000 und berechne dem Mieter die Kosten für den damaligen Austausch der Wasseruhren.
Könnte der Vermieter denn so etwas überhaupt noch zum jetztigen Zeitpunkt tun?
Ein Vermieter erstellt die Nebenkostenabrechnung von z.B.
April 06 bis März 07 und berechnet den Austausch von
Wasseruhren, der im Juli 07 stattgefunden hat.
Der Mieter widerspricht und sagt, dass die
Abrechnungszeiträume nicht übereinstimmen.
Das würde ich auch so sehen. Zeitraum ist Zeitraum und daran ist wenig herumzudeuteln.
Nehmen wir an, der Mieter wohnt schon seit 2000 in der
Wohnung. Nun reagiert der Vermieter in der Art, dass er sagt,
naja, dann schicke ich eben die Rechnung aus dem Jahr 2000 und
berechne dem Mieter die Kosten für den damaligen Austausch der
Wasseruhren.
Da der Zeitraum von beiden Seiten sicher schon längst abgerechnet ist (und ansonsten verjährt wäre), geht das sicher nicht.
Ein Vermieter erstellt die Nebenkostenabrechnung von z.B.
April 06 bis März 07 und berechnet den Austausch von
Wasseruhren, der im Juli 07 stattgefunden hat.
Der Mieter widerspricht und sagt, dass die
Abrechnungszeiträume nicht übereinstimmen.
Das würde ich auch so sehen. Zeitraum ist Zeitraum und daran
ist wenig herumzudeuteln.
Dito.
Der Vermieter kann aber IMHO den Austausch der Wasseruhren im Zeitraum April 07 bis März 08 berechnen. Oder irre ich mich da?
(Nebenbei: ist es üblich dass der turnusmäßige Tausch von Wasseruhren durch den Versorger etwas kostet? Wir haben bisher noch nie eine Rechnung bekommen - egal ob Wasser-, Gas- oder Stromzähler. Oder ist nicht die Übergabestelle gemeint sondern ein zweier Zähler für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus?)
(Nebenbei: ist es üblich dass der turnusmäßige Tausch von
Wasseruhren durch den Versorger etwas kostet? Wir haben bisher
noch nie eine Rechnung bekommen - egal ob Wasser-, Gas- oder
Stromzähler. Oder ist nicht die Übergabestelle gemeint sondern
ein zweier Zähler für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus?)
natürlich ist das üblich. Wer würde denn wohl kostenlos Wasseruhren austauschen? Dazu folgendes:
quote
Verbrauchserfassungsgeräte müssen allerdings regelmäßig geeicht werden (§ 2 Abs. 1 EichG). Nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre bei Kaltwasserzählern) dürfen die Zählerstände nicht mehr als Grundlage für die Abrechnung verwendet werden; anderenfalls kann der Mieter die Zahlung verweigern und eine Abrechnung nach dem Flächenmaßstab verlangen. Ferner dürfen in diesem Fall auch die Kosten der Ablesung der nicht mehr geeichten Wasserzähler nicht auf den Mieter umgelegt werden (LG Wuppertal, Urteil v. 22.7.2005, 13 BS 23/05, WuM 2005, 606).
Der Vermieter sollte Verbrauchserfassungsgeräte daher regelmäßig eichen lassen. Die Eichkosten für Kalt- und Warmwasserzähler entsprechend dem Eichgesetz bzw. der Eichordnung können seit Inkrafttreten der Betriebskostenverordnung am 1.1.2004 auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Zähler nach Ablauf der Eichfrist gegen geeichte Zähler ausgetauscht werden.
unquote
Oft sparen sich die Zuständigen das Eichen der Geräte und bauen nach fünf/sechs Jahren neue ein. Diese Kosten werden dann umgelegt. Es gibt „nette“ VM die das dann fünf Jahre lang jedes Jahr anteilig umlegen, so dass nicht auf einen Schlag der ganze Betrag für den Mieter fällig wird. Das kann und will natürlich nicht jeder machen.
Wenn ein VM diese Kosten gar nicht abrechnet ist entweder a) noch „netter“ oder b) der Austausch war bisher nicht umlagefähig und er hat sich nicht auf den Stand gebracht und weiss gar nicht das er die Kosten zurückverlangen darf oder c) es wird nicht gemacht.