Hallo Leute,
mal folgende Konstellation angenommen:
Familie (Vater, Mutter, 2 minderjährige Kinder)
Ehemann arbeiter als normaler Arbeitnehmer
Ehefrau arbeitet auf Minijob-Basis (€ 300,00 monatlich)
Frage 1:
Muss das Verdienst aus dem Minijob bei der Wohngeldberechnung angegeben werden?
Frage 2:
Wenn ja, wie muss die Frage, beantwortet werden, ob davon Sozialabgaben gezahlt werden? Von den 300 werden diese Abgaben ja nicht bezahlt, sondern vom Arbeitgeber direkt.
Danke
Löwenzahn