Hallo zusammen!
Ich brauche mal einen kleinen Tipp… Ich habe vor, meine vor 6 Jahren erworbene Eigentumswohnung wieder zu verkaufen. Allerdings war mit der Bank eine Zinsbindung von 10 Jahren vereinbart.
Ich habe nun eine Frage bezüglich der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung… Natürlich habe ich mich im Netz schon ein wenig erkundigt. Allerdings verstehe ich Folgendes nicht oder kann hierüber zumindest nichts finden…
Ich habe gelesen, dass bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auch die jährlich mögliche Sondertilgung berücksichtigt werden muss.
D. h. wenn ich eine Zinsbindung von 10 Jahren mit der Bank vereinbart hatte, die Wohnung aber nach 6 Jahren bereits wieder verkaufe, würde der Bank für 4 Jahre eine Entschädigung zustehen. D. h. die Restschuld ist zu ermitteln und der Zinsverlust für die Bank ebenfalls. Aber für die restlichen 4 Jahre muss die jährliche Sondertilgung angerechnet werden. Es wäre also davon auszugehen, dass der Darlehensnehmer von seinem Sondertildungsrecht jedes Jahr der restlichen 4 Jahre Gebrauch gemacht hätte. Das ist ja toll…
ABER: Außer der Sondertilung habe ich eine jährliche Tilgungsrate von 1 % vereinbart. Laut Vertrag wäre eine kostenlose jederzeitige Änderung der Tilgungsrate auf bis zu 10 % möglich. Wieso wird hier nicht ebenfalls unterstellt, dass der Darlehensnehmer in den restlichen 4 Jahren diese 10 % jährlich getilgt hätte und stattdessen nur die Sondertilgung berücksichtigt. Denn dadurch würde sich der tatsächlich entstandene Schaden für die Bank doch ebenfalls drastisch reduzieren…
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich kann hierüber keine Infos gewinnen…
Vielen Dank für Eure Hilfe…