Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo zusammen!

Ich brauche mal einen kleinen Tipp… Ich habe vor, meine vor 6 Jahren erworbene Eigentumswohnung wieder zu verkaufen. Allerdings war mit der Bank eine Zinsbindung von 10 Jahren vereinbart.

Ich habe nun eine Frage bezüglich der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung… Natürlich habe ich mich im Netz schon ein wenig erkundigt. Allerdings verstehe ich Folgendes nicht oder kann hierüber zumindest nichts finden…

Ich habe gelesen, dass bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auch die jährlich mögliche Sondertilgung berücksichtigt werden muss.
D. h. wenn ich eine Zinsbindung von 10 Jahren mit der Bank vereinbart hatte, die Wohnung aber nach 6 Jahren bereits wieder verkaufe, würde der Bank für 4 Jahre eine Entschädigung zustehen. D. h. die Restschuld ist zu ermitteln und der Zinsverlust für die Bank ebenfalls. Aber für die restlichen 4 Jahre muss die jährliche Sondertilgung angerechnet werden. Es wäre also davon auszugehen, dass der Darlehensnehmer von seinem Sondertildungsrecht jedes Jahr der restlichen 4 Jahre Gebrauch gemacht hätte. Das ist ja toll…

ABER: Außer der Sondertilung habe ich eine jährliche Tilgungsrate von 1 % vereinbart. Laut Vertrag wäre eine kostenlose jederzeitige Änderung der Tilgungsrate auf bis zu 10 % möglich. Wieso wird hier nicht ebenfalls unterstellt, dass der Darlehensnehmer in den restlichen 4 Jahren diese 10 % jährlich getilgt hätte und stattdessen nur die Sondertilgung berücksichtigt. Denn dadurch würde sich der tatsächlich entstandene Schaden für die Bank doch ebenfalls drastisch reduzieren…

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich kann hierüber keine Infos gewinnen…

Vielen Dank für Eure Hilfe…

Hallo,

in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind sowohl die Erhöhung der regulären Tilgung auf 10 % als auch die Sondertilgungen zu berücksichtigen. Es stimmt, dadurch reduziert sich die VE erheblich.

Schaue bitte in Deinen Vertrag, ob beides gleichzeitig möglich ist. Evtl lautet die Vereinbarung, entweder Tilgung erhöhen oder Sondertilgung pro Jahr. Glaube ich aber nicht, habe das bislang in keinem der mir vorgelegten Verträge gesehen. Vermutlich wird sich die Bank ärgern, Dir seinerzeit diese Bedingungen gegeben zu haben.

Grüße Georg Pütz

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort. :smile:

Danke.

Hallo bine8104,

die Bank ist verpflichtet, die Vorfälligkeitsenschädigung so zu berechnen, dass nicht nur die Sondertilgungen für die ausstehenden vier Jahre eingerechnet werden sondern auch die mögliche maximale Tilgung von 10%. Sofern das die Bank nicht gemacht hat sollten Sie sie darauf hinweisen und um eine Neuberechnung bitten.

Viele Grüße
Anke

habe das gleiche problem. will nächstes jahr vorzeitig ablösen-auskunft meiner bank nach der höhe der ve: 50 euro fürs berechnen+80 euro bearbeitungsgebühr+ve
meine daten restschuld 7949,74 bei ablösung, 3,8 sollzins, normales ende des kredits jan. 2013, ablösung im juli 2011. sondertilgung 2600 p.a. (wurde immer in anspruch genommen)
was dürfte denn das kosten?
bin für jede antwort dankbar. auch für links wo ich selber berechnen kann.

^^ Zur letzten Frage, wo man im www selbst die VFE berechnen kann: Es gibt diverse kostenfreie Online-Programme, die ausschließlich die Schadensermittlung nach der Aktiv-Aktiv-Methode vornehmen. Z.T. muss man die Wiederausleihezinssatz selbst eintragen. Diverse Programme ermitteln den Schaden auch nur annäherungsweise.
Einen umfangreichen Online-Vorfälligkeitsrechner bietet die Wehrt GmbH an. Mit diesem lässt sich der Schaden auch nach der Aktiv-Passiv-Methode ermitteln. Wiederanlage- und -ausleihezinssätze werden automatisch ermittelt. Nun kommt es halt darauf an, was man möchte. Will man nur eine grobe Annäherung ermitteln, kann durchaus ein kostenfreies Programm ausreichen. Will/muss man dagegen dem Kreditinstitut Paroli bieten, wird das wohl kaum ausreichen.