Hallo zusammen,
eine Frage zur Steuererklärung. Ich bin im letzten Jahr aus einer Wohnung in zwei Wohnungen umgezogen.
Ausgangsbasis war eine Wohnung in ca 50KM Entfernung zur Arbeit.
Nach Umzug hatte ich die eine Wohnung ca 10 KM zur Arbeit entfernt, die andere Wohnung ca 350KM entfernt.
Der Umzug wäre eigentlich arbeitsbedingt motiviert, da Fahrtzeitreduktion um 1h pro Tag.
Nun bin ich im selben Jahr aus persönlichen Gründen (Wochenendbeziehung) wiederum in eine Wohnung zurück-umgezogen, in eine Stadt die ca 45 KM von der Arbeit entfernt liegt.
Leider will mein FA nun die arbeitsbedingte Motivation des ersten Umzugs nicht anerkennen.
Meine Fragen:
- kann ich ohne die Anerkenntnis der Umzugskosten meine Zweitwohnung am Arbeitsort und die Heimfahrten etc anerkennen lassen?
- Wenn mir die Zweitwohnung nicht anerkannt wird: Beziehen sich die Fahrtkosten jeden Tag zur Arbeit dann auf die Erstwohnung in 300 KM Entfernung?
Was kann ich dort ansetzen?
Lieben Dank & Grüße