Berechnung Werbungskosten/Entfernung Arbeitsort

Hallo zusammen,

eine Frage zur Steuererklärung. Ich bin im letzten Jahr aus einer Wohnung in zwei Wohnungen umgezogen.
Ausgangsbasis war eine Wohnung in ca 50KM Entfernung zur Arbeit.
Nach Umzug hatte ich die eine Wohnung ca 10 KM zur Arbeit entfernt, die andere Wohnung ca 350KM entfernt.
Der Umzug wäre eigentlich arbeitsbedingt motiviert, da Fahrtzeitreduktion um 1h pro Tag.
Nun bin ich im selben Jahr aus persönlichen Gründen (Wochenendbeziehung) wiederum in eine Wohnung zurück-umgezogen, in eine Stadt die ca 45 KM von der Arbeit entfernt liegt.
Leider will mein FA nun die arbeitsbedingte Motivation des ersten Umzugs nicht anerkennen.

Meine Fragen:

  • kann ich ohne die Anerkenntnis der Umzugskosten meine Zweitwohnung am Arbeitsort und die Heimfahrten etc anerkennen lassen?
  • Wenn mir die Zweitwohnung nicht anerkannt wird: Beziehen sich die Fahrtkosten jeden Tag zur Arbeit dann auf die Erstwohnung in 300 KM Entfernung?
    Was kann ich dort ansetzen?

Lieben Dank & Grüße

Hallo,

zu deinen Fragen:

  • ersteres müsste meiner Ansicht nach möglich sein.
  • zu zweitens ist es hier etwas schwierig dem FA beizubringen, dass jeden Tag 600km Fahrt entstehen, in dieser Wohnung müsste man dann auch gemeldet sein. Hier könnte evtl. nur jeweils eine Wochenendheimfahrt angerechnet werden, falls tatsächlich eine tägliche Fahrt stattfindet müsste die dem FA durch Belege nachgewiesen werden.

Meine Antwort ist unverbindlich und ohne jegliche Garantie…

Grüße

Hallo

a) ich denke ja. Wichtig ist, wo Dein Lebensmittelpunkt ist; dann ist eine Wohnung in deutlich geringerer Entfernung zum Arbeitsort, die auch noch klein(er) sein muss, ein beruflich bedingter doppelter Haushalt. Und dann gelten die entsprechenden KOsten als absetzbar.
b)dann gilt, was Du angegeben hast: wenn Du schon nur die tägliche kurze Distanz angegeben hast, kannst Du schlecht Deine Daten später ändern, aber in den Folgejahren.
Gruß
voko

Hallo,
Wie lange hast Du diese Wohnung behalten? Gibt es sie noch?
Wie lange bist Du mit der „Wochenendbeziehung“ bereits zusammen?
Wie viele Wohnungen gibt es eigentlich? Hier steht was von 10km, 50km, 300km und 350km.
Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit müsste auf jeden Fall auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt werden, also auf die Wohnung von der Du tatsächlich losgefahren bist. Ein lebensfremder Sachverhalt, wie der, dass Du von der weit entfernten Wohnung aus startest, müsste (wie auch immer) nachgewiesen werden.
Viele Grüße
muttiwunder

hallo,

diese frage ist so kompliziert, das sie sicher nur ein fachmann / frau benatworten kann.
im prinzip kann man 2 jahre wohnen wo man will, da muß doppelte haushaltführung anerkannt werden, danach nicht mehr.

gruß

Hi,
d.h. auch wenn ich im selben Jahr diese doppelte Haushaltsführung aus privatem Grund wieder aufgelöst habe könnte ich die doppelte Haushaltsführung inkl. Verpflegung etc geltend machen, nicht aber den Umzug selbst?

Vielen Dank & Grüße

Hallo,

da ich davon ausgehe, dass die strittigen Werbungskosten relativ hoch sind, schlage ich die Einschaltung eines Rechtsanwalts, eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins vor.

Hallo

voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist nicht, dass die Umzugskosten zur näher gelegenen Wohunng anerkannt werden.

Liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen, d.h. Familie, Kinder etc aber 350 km entfernt kann mit dem Wegzug der Familie eine wegzugsbedingte Doppelte Haushaltsführung begründet werden. Kosten für die Wohnung am Arbeitsort, Familienheimnfahrten etc. wären grundsätzlich Kosten der doppelten Haushaltsführung

Die täglichen Fahrtkosten zwischen Wohung und Arbeitsstätte sind aber nicht die 300 km Entfernung sondern zur Wohung die km 45 entfernt liegt

Viele Grüße
Reichl & Vetter

Hallo,

und herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen lag in 01 und 02 2010 an einem 40 KM vom Arbeitsort (AO) entfernten Ort, von 03 bis 11 2010 für 9 Monate an dem 350 KM vom AO entfernten Ort inkl. Zweitwohnung unmittelbar am AO und nun wieder an einem 45 vom AO entfernten Ort.

Einen beruflich oder sonstwie steuerlich nutzbaren Grund für den Umzug akzeptiert das FA nach eigener Aussage nicht.

Gern würde ich aber die Kosten für eine der Wohnungen inkl. doppelter Haushaltsführung etc ansetzen und frage mich, ob das wohl auch ohne Anerkennung des Umzuges selbst aus steuerlich nutzbarem Grund ginge.

Ihrer Antwort entnehme ich, daß die doppelte Haushaltsführung anerkannt werden kann, wenn der Umzug selbst auch nicht aus beruflichem Grund anerkannt wird.

Vielen Dank & Grüße