Berechnung Wert des Vermächnis

Hallo,

im Testament ist geregelt, das die Vermächnisnehmer einen Prozentualenanteil oder bestimmte Konten des hinterlassenen Geldwertes erhalten sollen.
Von der Bank erhält man eine Aufstellung des Barvermögen zum Todestag.
Nach dem Tot eines Erblassers fallen noch viele Rechnungen an. Da wären als Beispiel:
Pflegekosten, Arztrechnungen, Totenschein, Beerdigung, Finanzamt, Erbschein etc.

Nur wie berechnet man die Vermächniswerte korrekt?
Werden, bzw bessergesagt können, alle offenen Rechnungen von diesem Barvermögen zum Todestag abgezogen werden?
Was ist, wenn das Girokonto dafür nicht aussreicht? Alle anderen Konten belasten, aber wie?
Gleicher Betrag für alle Konten?
Prozentual auf Basis des vorhandenen Vermögens oder des Testamentes?

Viele Fragen, die ich da gestellte habe, aber dennoch schon vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung (auch einzelner Fragen).

LG Axel

Vermächtnisse wären grds. unabhängig des Reinnachlasses wie verfügt auszukehren :smile:

Soll Vermächtnisnehmer A das Konto X bekommen, wäre es ihm zu übertragen, stehen B etwa 20% des Saldos vom Konto Y zu, kann er diese Summe herausbeanspruchen, wie sie dem entsprechenden Kontensaldo am Todestag des Erblassers entspricht.

Hiervon wäre nur dann abzuweichen, wenn die Vermächtnisse unerfüllbar wären, weil der noch verbleibende Reinnachlass abzgl. (auch dieser) Nachlass- und Ebfallverbindlichkeiten weniger als das Pflichtteilsrecht der gesetzlichen Erben hergäbe.

G imager

Hallo Axel,

nachstehendes ist nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

Grundsätzlich sind die Rechnungen doch vor dem Tot angefallen. Somit sollten sie vom Girokonto des Verstorbenen bezahlt werden.
Bei den Beerdigungskosten bin ich mir jedoch nicht sicher, ob die auch von der Erbmasse abgezogen werden können.
Eine Ausnahme sehe ich im Erbschein. Den müssen die Erben selber beantragen und auch somit von ihrem persönlichen Konto bezahlen.
Sollte dabei das Girokonto des Verstorbenen überzogen werden ist m.E. kein Ausgleich von anderen Konten vorgesehen.
Bezüglich der Vermächnise muss man genau ins Testament schauen, wie der Verstorbene das wollte. Grundsätzlich kann man sagen, dass, wenn ein Konto/Gegenstand genannt ist, dieser auch 1:1 dem Vermächnisnehmer zu übergeben ist. Prozentuale Anteile werden i.d.R. vom Gesamthaben auf der Bank berechnet. Anfallende Kosten (z.B. Umschreibungskosten) trägt dabei der Erbe. Sollte das Vermächnis jedoch einen negativen Betrag aufweisen oder nicht mehr vorhanden sein, so verfällt das Vermächnis ersatzlos.
Aber Ausnahmen bestätigen die Regel…

Sicher gehen kannst du nur mit Hilfe eines Anwaltes.

Gruß
Axel